Zugausfall wegen unwetter oder streik der bahn?
Hallo, vergangene woche war es ja sehr stürmisch. Auf grund dessen sind nachmittags alle züge ausgefallen, sodass mein sohn nicht nach hause kam. Der öpnv fiel ebenfalls aus. Die berufsschule ist 86 km entfernt. Ich habe ihn dann mit dem pkw abgeholt. Am folgenden tag war es ebenfalls noch sehr stürmisch. Es war zu befürchten, dass die zügen wieder ausfallen würden. Ich hätte ihn den 2. Tag nicht abholen können, also ließ ich ihn vorsichtshalber zuhause. Jetzt gabs eine abmahnung vom ausbildungsbetrieb. Ich habe morgens in der schule angerufen , ihn abgemeldet und um homescooling aufgaben für den tag gebeten. Kann man das ganze nun anfechten?
3 Antworten
anfechten ? das könnte man wohl tun, aber wie soll es nun weiter gehen ?
Dein Sohn ist schon volljährig und muss eigentlich alleine klar kommen... unabhängig zu Berufsschule kommen etc.
Ist er wenigstens in der Fahrschule
Dein Sohn ist in der Ausbildung. Nicht in der Grundschule, in der es keine größeren Auswirkungen hat, wenn Mami ihren Sohnemann mal nicht zur Schule schickt und Mamas Entschuldigungszettel ausreicht. Dein Sohn ist jetzt im Arbeitsleben. Hier entscheidet nicht mehr Mama, ob der Sohn am Ausbildungsort oder in der Berufsschule erscheinen muss. Er muss wie jeder Arbeitnehmer immer erscheinen. Egal ob es regnet oder schneit, ob die Bahn fährt oder nicht. Alles andere, hätte man mit dem Ausbildungsbetrieb absprechen müssen. Du kannst der Abmahnung zwar widersprechen, aber an ihrer Angemessenheit, dürften wenig Zweifel sein. Wenn er nicht zur Schule konnte, hätte er im Betrieb erscheinen müssen.
Da hast du durchaus Recht. Das will ich gerne selbstkritisch zugeben. Tut mir leid. Aber ehrlicherweise, hat mich deine Frage etwas fassungslos gemacht. Es soll jetzt nicht wieder höhnisch klingen, aber auf mich wirkt das schon ein bisschen weltfremd und naiv. Nicht böse gemeint, sondern einfach nur mein ehrlicher Eindruck.
Danke für die antwort, leider ist der arbeitsort auch dort, wo die berufsschule ist. Fahrgemeinschaften geht leider nicht. Von hier kommt niemand.
Ändert ja nichts daran, dass ihr den Ausbildungsbetrieb nicht kontaktiert habt. Und der ist der Vertragspartner. Nicht die Berufsschule.
Ein Arbeitnehmer hat die Pflicht, seinem Arbeitsvertrag gemäß auf der Arbeitsstelle/Berufsschule zu erscheinen.
Wie er das macht, liegt in seiner Verantwortung.
Man hätte Fahrgemeinschaften bilden können oder mit dem Taxi fahren müssen.
Letztlich hätte er mit dem Ausbildungsbetrieb auch abklären müssen, ob er vielleicht, anstatt Berufsschule, zur Arbeitsstelle kann.
Aber einfach zu Hause zu bleiben geht absolut nicht.
Die Abmahnung ist rechtens !
Danke, aber die ersten 2 sätze klingen für mich recht höhnisch. Hätte man auch anders formulieren können, sorry