Fahrschule hat keinen geeigneten Roller um Führerschein für 45er Auto zu machen, was tun?
Hallo, meine Tochter hat bei einer Fahrschule mit dem Führerschein für ein 45 er Auto begonnen, steht jetzt kurz vor der praktischen Prüfung. Jetzt haben wir das Problem daß die Fahrschule keinen so niedrigen Roller hat, sie den praktischen Teil nicht auf dem Roller machen kann. Dies wurde erst bei der ersten Fahrstunde bemerkt.
Meine Tochter wird im November 15, im Ausweis steht Größe:1,50m, mittlerweile ist sie jedoch 1,56m. Die Fahrschule möchte jetzt keinen passenden Roller besorgen, Tochter soll die Praxis im 45er Auto machen, hat dann jedoch den Vermerk im Führerschein, daß die Autos auf kleinwüchsige gerüstet werden müssen. Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder?
1 Antwort
Auch wenn sie den praktischen Unterricht mit einem vierrädrigen Leichtkraftfahrzeug macht, muss sie die Prüfung trotzdem auf einem Zweirad ablegen.
Siehe Anlage 7 FeV:
2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.14 Für Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
2.2.18 Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.
Eine Abweichung davon ist nur bei körperlicher Behinderung, z.B. Minderwuchs, zulässig.
2.2.19 Prüfungsfahrzeuge für Bewerber mit körperlicher Behinderung
Soll aufgrund einer körperlichen Behinderung die Fahrerlaubnis nur für bestimmte Fahrzeugarten oder nur für angepasste Fahrzeuge erteilt werden, so ist die Prüfung unter Berücksichtigung der wesentlichen Anforderungen auf einem solchen Fahrzeug durchzuführen.
Wenn sie kein gewöhnliches Zweirad führen kann, wird ihre Fahrerlaubnis auf vierrädrige Fahrzeuge beschränkt, dementsprechend findet dann auch die Prüfung auf einem solchen statt.