Fahrprüfung ist nicht stattgefunden?

6 Antworten

Da du dich nicht mit einem amtlichen Dokument ausweisen konntest, so wie es Vorschrift für die Prüfung ist, ist das Vorgehen des Prüfers völlig korrekt.

Zumal er ja wegen deiner Prüfung vor Ort war, ist das mit den Kosten auch absolut legitim.

Letztendlich gehört es zu den Bedingungen, dass bei der Fahrprüfung der Ausweis oder Reisepass mitgebracht werden muss...

Der Fahrprüfer oder Fahrprüferin muss eine Personenkontrolle vornehmen. Dazu muss entweder der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Das gilt nicht zuletzt für Personen die aus einem nicht EU-Land stammen. Ein Aufenthaltstitel zählt in diesem Fall leider nicht als Passersatz. Ebenso gelten keine Studentenausweise und oder etwaige Ausweiskopien. Da das Problem nicht unbekannt ist bin ich mir sicher das es in der Fahrschule vorher schon zig mal kommuniziert wurde. Ebenso steht das in deinen Unterlagen. Also, dass Ding geht leider kpl. auf dich. Geld zurück gibt's nicht....

Du musst dich mit einem amtlichen Ausweisdokument vor der Prüfung ausweisen. Kopien oder Aufenthaltstitel sind keine Ausweisdokumente


george4321 
Beitragsersteller
 16.07.2021, 16:32

Danke, bei der Theorieprüfung habe ich nur den Aufenthaltstitel gezeigt und das hat schon reicht.

bei einem Freund auch in der Fahrprüfung

naja dann ist es meine Schuld

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ist es einfach meine Schuld ?

Genau so sieht es erst einmal aus. Und die Kosten der ( nicht stattgefundenen ) Prüfung sind zu zahlen.

habe ihm den Aufenthaltstitel (steht drauf Pass Ersatz) .... gezeigt

..... wenn dieser Titel gemäß Aufdruck auch als PassErsatz gilt , so hätte er dieses Dokument akzektieren müssen.