Fahrprüfung durchgefallen frage?

8 Antworten

Das ist ein absolutes no-go!

Davon ab ist es relativ egal, was WIR darüber denken. Entscheidend ist, was der Prüfer sagt.

Fahrschule46 
Fragesteller
 02.12.2020, 11:38

Ich weiß , mein Lehrer meinte er würde noch 4 X 90 min einplanen und dann die Prüfung

musste 2 Monate aufgrund Corona warten bin gestern und vor einer Woche gefahren

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Das ist das Schlimmste, was du machen konntest. Du hast dich, den Fahrlehrer und den Prüfer in Lebensgefahr gebracht. Wer so langsam auf der Autobahn schleicht, ist eine Gefahr für alle anderen. Das geht nur, wenn Stau ist oder alle anderen auch so langsam fahren. Du bist zu Recht durchgefallen!

Fahrschule46 
Fragesteller
 02.12.2020, 11:40

Ok Danke , vllt konnte man das bei meiner Frage nicht raushören aber ich bin nicht traurig , weil wenn ich den Lappen nicht bekommen habe , hat es seinen Grund , das muss ich üben weil wenn ich alleine fahre und das wäre passiert dann wäre die Sache sehr tödlich

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Hallo Fahrschule,

es gibt zwar keine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn, aber doch eine VerkehrsREGEL, dass man nicht durch übertriebene Langsamkeit den Verkehrsfluss behindern darf.

Das ist zwar ein Gummiparagraf, aber 40 km/h auf einer Autobahn ohne problematische Situation wird halt als solch ein REGELVERSTOß gewertet. Und ein solcher bedeutet immer "durchgefallen".

schlappeflicker  02.12.2020, 12:20

Es gibt eine mindestgwschwindigkeit und die ist 61kmh

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ichbinhannes  02.12.2020, 13:13
@schlappeflicker
Es gibt eine mindestgwschwindigkeit und die ist 61kmh

Das ist falsch.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, "wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt".

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Nein, kein Auge zudrücken. Das hat nicht gereicht.

Macht aber nichts. bereite Dich auf die nächste Prüfung vor.

Bei meiner 1. Prüfung, seinerzeit Kl.3, habe ich eine Straßenbahn übersehen, das wars dann. Heutzutage habe ich CE zzgl. div. Genehmigungen für Sonderfahrzeuge wie Baumaschinen aller Art, Kampfkettenfahrzeuge etc.

Also, in dem Sinne:

Auf ein Neues!

Der Prüfer hat richtig entschieden. Du bist noch nicht in der Lage, am Straßenverkehr teilzunehmen.