Fahrerlaubnisantrag mit Diagnose F33.2 bzw. F41.2?

2 Antworten

Gutachterliche Stellungnahme kann grundsätzlich jeder Facharzt für Psychiatrie machen.

Und mit den unterschiedlichen Diagnosen, das darfst du nicht ernst nehmen. Die blicken da selber nicht durch.

Gert Postel war jahrelang Oberarzt in einer psychiatrischen Klinik. Seine Ausbildung: Postbote. Er erfand Krankheiten, die es nicht gibt wie die bipolare Dpression dritten Grades. Niemals wurden seine Diagnosen hinterfragt. Er kam sich vor als Hochstapler unter Hochstaplern.

https://www.focus.de/wissen/mensch/psychologie/aus-lust-an-der-luege-falsche-aerzte_id_1792985.html


Weissichnich415 
Beitragsersteller
 03.04.2022, 23:32

Danke für die Antwort, nach Recherche ist meines Wissen aber ein Gutachten und eine Stellungnahme nicht dasselbe muss ich dennoch zum Psychiater oder gibt es andere Anlaufstellen?

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berndauskleve  03.04.2022, 23:39
@Weissichnich415

Ja , hast du wohl Recht. Deshalb hatte ich ja auch gutachterliche Stellungnahme geschrieben.

Ich weiss das jetzt nur von meinem Freund. Sein Psychiater hat die Stellungnahme abgegeben .

So eine Stellungnahme kann auch angezweifelt werden wegen Mängel. Deshalb ist es aus meiner Sicht das sicherste, man geht zu einem Facharzt.

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Hallo Weissichnich415,

F12.2 und F12 wird dir bei aktivem Cannabis Konsum von dieser Seite sowieso gestellt, damit wirkst du mit deiner Abstinenzzeit und dem Nachweis gegen.

Wichtig ist in diesem Fall die F42.1 - Bei dir wurden durch den Konsum Angst bzw. Depressive Verhaltensmuster festgestellt, diese du ja anscheinend behandeln lassen hast. Wichtig ist das diese Fertig behandelt sind bzw. du dich nicht mehr in aktiver Behandlung oder Nachstunden befindest. Sollten diese noch stattfinden, wird es schwierig bei der MPU durchzukommen. Lasse dir von dem ehemaligen Klinikum in dem du Langzeit Behandelt wurdest deine vollständige Genesung schriftlich Bestätigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung