Fahrerlaubnisantrag mit Diagnose F33.2 bzw. F41.2?
Hallo,
Mir wurde in einem Klinikum die Diagnosen F12.2 F12.0 und F33.2 gestellt.
Ich habe wegen den Diagnosen F12.2 und F12.0 eine MPU Anordnung ich bin seit 2 Einhalb Jahren abstinent und 1 Jahr davon in den nächsten Monat offiziell von einer Gutachtungstelle nachgewiesen. Außerdem habe ich eine Entgiftung von 3 Wochen und im Anschluss ein Klinikum für 6 Monate freiwillig besucht. Nach den Behandlungen habe ich den Fahrerlaubnisantrag gestellt worauf hin die MPU angeordnet wurde.
Ich habe allerdings die Frage da ich laut meines Sachbearbeiters aufgrund der Diagnose F33.2 eine ärztliche Stellungnahme machen muss ich frage mich als erstes wo ich dies machen kann. Außerdem steht im Entlassungsbericht der Deutschen Rentenversicherung „nur“ die Diagnose F.12.2 und nicht F.33.2 welche nur in Entlassungsbericht des Klinikums steht. Danach war ich bei einer Psychologischen Instituzambulanz welche die Diagnose Im Befundbericht F41.2 Angab.
Nun Frage ich mich erstens wo ich eine ärtliche Stellungnahme machen kann und welche Diagnose jetzt nun offiziell angesehen wird bzw. ob die rezidiverende Depression überhaupt nachgewiesen wurde da nichts wie gesagt im Entlassungsbericht Der DRV steht sondern nur des Klinikums.
Vielen Dank im Vorraus.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gutachterliche Stellungnahme kann grundsätzlich jeder Facharzt für Psychiatrie machen.
Und mit den unterschiedlichen Diagnosen, das darfst du nicht ernst nehmen. Die blicken da selber nicht durch.
Gert Postel war jahrelang Oberarzt in einer psychiatrischen Klinik. Seine Ausbildung: Postbote. Er erfand Krankheiten, die es nicht gibt wie die bipolare Dpression dritten Grades. Niemals wurden seine Diagnosen hinterfragt. Er kam sich vor als Hochstapler unter Hochstaplern.
https://www.focus.de/wissen/mensch/psychologie/aus-lust-an-der-luege-falsche-aerzte_id_1792985.html
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Ja , hast du wohl Recht. Deshalb hatte ich ja auch gutachterliche Stellungnahme geschrieben.
Ich weiss das jetzt nur von meinem Freund. Sein Psychiater hat die Stellungnahme abgegeben .
So eine Stellungnahme kann auch angezweifelt werden wegen Mängel. Deshalb ist es aus meiner Sicht das sicherste, man geht zu einem Facharzt.
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Hallo Weissichnich415,
F12.2 und F12 wird dir bei aktivem Cannabis Konsum von dieser Seite sowieso gestellt, damit wirkst du mit deiner Abstinenzzeit und dem Nachweis gegen.
Wichtig ist in diesem Fall die F42.1 - Bei dir wurden durch den Konsum Angst bzw. Depressive Verhaltensmuster festgestellt, diese du ja anscheinend behandeln lassen hast. Wichtig ist das diese Fertig behandelt sind bzw. du dich nicht mehr in aktiver Behandlung oder Nachstunden befindest. Sollten diese noch stattfinden, wird es schwierig bei der MPU durchzukommen. Lasse dir von dem ehemaligen Klinikum in dem du Langzeit Behandelt wurdest deine vollständige Genesung schriftlich Bestätigen.
Danke für die Antwort, nach Recherche ist meines Wissen aber ein Gutachten und eine Stellungnahme nicht dasselbe muss ich dennoch zum Psychiater oder gibt es andere Anlaufstellen?