Fahren mit ungültigem Führerschein?
Hallo Community, meine Schwester wurde heute von der Polizei angehalten. Sie ist von der Schweiz zurück in die Bundesrepublik gezogen und hat leider versäumt den Führerschein wieder zu übertragen. Dies sollte innerhalb von 6 Monaten passieren, jetzt sind aber 8 Monate vergangen. Das heißt, sie ist 2 Monate ohne gültigen Führerschein gefahren, wusste davon aber gar nichts. Sie hat mich gefragt, da ich rechtlich recht gut bewandt bin, habe aber selber gar keinen Führerschein und kenne mich deshalb gar nicht damit aus... Was für eine Strafe hat sie zu erwarten und hat sie die Möglichkeit das irgendwie zu erklären und ein Gerichtsverfahren abzuwenden? PS.: Sie ist nicht vorbestraft und auch noch nie mit der Staatsmacht in Kontakt geraten :)
5 Antworten
Für Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten besteht, sobald der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet, die Berechtigung nur noch 6 Monate im Inland (§ 29 Abs. 1 Satz 3 FeV). Nach Ablauf der sechs-Monate-Frist bleibt jedoch dem Fahrerlaubnisinhaber nur noch die Möglichkeit, seine ausländische Fahrerlaubnis nach § 31 FeV in eine deutsche umschreiben zu lassen, falls er in Deutschland Kfz führen will. Vermutlich wurde der deutsche Führerschein irgendwann mal in einen schweizer Führerschein umgetauscht. Ab diesem Zeitpunkt galt schweizer Recht. Wenn sie nun wieder zurück nach Deutschland möchte, so muss sie ihren Führerschein erneut umschreiben lassen, um nach deutschem Recht eine Fahrerlaubnis zu haben. Vermutlich erfolgt die Umschreibung " ohne erneute Abnahme einer Fahrprüfung", da bereits einmal eine deutsche Fahrerlaubnis vorlegen hat. Voraussetzung für das Führen eines Kfz im Inland ist aber, dass ein gültiger Führerschein von der örtlich zuständigen Behörde ausgehändigt wurde. Erst mit Aushändigung des Dokumentes hat man eine gültige Fahrerlaubnis. Ein gültiges Dokument von einer deutschen Behörde kann sie aber nicht vorweisen, da die schweizer Behörde beim damaligen Umtausch dieses Dokument einbehalten hat und das Recht hat, dieses nach Ablauf von 3 Jahren zu vernichten. Die 6 -Monatsberechtigung ist abgelaufen, eine neue deutsche Fahrerlaubnis wurde nicht erteilt, da das deutsche Dokument nicht ausgehändigt wurde.
In Deutschland wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG bestraft. Wird die Tat fahrlässig begangen, so sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten vor, was bei Ersttätern eigentlich nie verhängt wird. Ebenso ist eine Geldstrafe möglich bis zu 180 Tagessätze, das heißt, der Monatsverdienst wird durch 30 geteilt und dann mit 180 multipliziert. So wird die Geldstrafe ausgerechnet. Entscheiden wird aber immer die Staatsanwaltschaft bzw. der zuständige Amtsrichter, wie hoch die Strafe dann tatsächlich ausfällt.
lies dir das mal durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_F%C3%BChrerschein
da und in dem im Artikel enthaltenen Link wird das ganze recht gut beschrieben.
sie wird wahrscheinlich eine anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis vom staatsanwalt bekommen. die strafe wird wohl beim ersten mal eine geldstrafe sein und nicht so hoch sein der richter schaut schon darauf wie es dazu gekommen ist .
ja du bist ja oberschlau! ich hatte schon 4 mal die anzeige und weiß wovon ich rede die anzeige kommt zu 100%
dann begründe mal deine so schlauen aussagen...
Wer ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV).
Wer jedoch ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, begeht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sogar eine Straftat.
die anzeige kommt zu 100%
selbst das ist FALSCH
Verwarnt wird der Fahrzeugführer in diesem Fall für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde. Bundesweit ist hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
keine Anzeige sondern nur ein Verwarnungsgeld!!
ist wieder ein großer Unterschied
bist du jetzt schlauer geworden?
Verwarnt wird der Fahrzeugführer in diesem Fall für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde
Die Schwester hatte anscheinend einen in der Schweiz ausgestellten Führerschein dabei. Es mag ja sein, dass Wikipedia irrt, aber dort steht:
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt und ... eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde,
Hallo Patrick
in der Frage steht, dass die Schwester vergessen hat nach Umzug in Deutschland den Führerschein WIEDER zu ÜBERTRAGEN.
also hatte sie vor Umzug in die Schweiz eine deutsche Fahrerlaubnis!
Dann verstehe ich die Frage wohl anders. Der Fragesteller drückt sich da meiner Meinung nach etwas unklar aus. Der Hinweis darauf, dass vergessen wurde, den Führerschein innerhalb von sechs Monaten umschreiben zu lassen, hört sich für mich so an, als ob sie die Fahrerlaubnis in der Schweiz erworben hat.
Leider hat GINATILAN keine Ahnung, wovon er schreibt. Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet aber nur, sie kann ihren Führerschein nicht vorzeigen. Tatsächlich begeht sie aber ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da ihre schweizer Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt wird, selbst wenn ein Führerschein vorliegt. Im § 75 Nr. 4 FeV wird nur davon gesprochen: Mitführung, Aushändigung, Übersetzung u.s.w. Hier steht mit keinem Wort irgend etwas von "gültig". Ebenso steht im Satz 2 zu § 4 FeV nur was von der Mitführpflicht und Aushändigungspflicht. Es gilt also sein zweiter Satz, der mit § 21 StVG und das ist eine Straftat.
Sie wird ja auch einen Anhörungsbogen erhalten. Da sollte man sich Asche auf`s Haupt streuen. Aber leider schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Vielleicht jetzt schnell bemühen, den Schweizer umschreiben zu lassen. Bei den Steuersündern von dort sind sie ja auch sehr kulant.
Anhörungsbogen gibt es im Strafverfahren nicht ! Fahren ohne Fahrerlaubis ist nun mal eine Straftat.
nö