Fachabitur ohne Praktikumsbestätigung aus der 11. Klasse?
Moin,
Zum Ende des letzten Schuljahres (11. Jahrgang, jetzt in der 12) habe ich ein 2-Wöchiges Praktikum absolviert. Um eine Zulassung zur Abiturprüfung zu bekommen, muss ich eine Praktikumsbestätigung vorliegen haben. Jetzt gibt es ein Problem:
Der Betrieb will mir das nicht aushändigen, obwohl ich da war (ich war in der 2. Woche krank, es wurde jedoch attestiert vom Arzt beim Betrieb vorgelegt, dennoch machen die einen Gedöns, dass dies dann nicht als absolviert gilt).
Nun zu meiner Frage:
Ich habe vor, nach der 12. Klasse abzugeben, eine Ausbildung anzufangen und nach einem Jahr mir mein Fachabitur abzuholen. Brauch ich für dieses Fachabitur oder für eine etwaige Ausbildung diese Praktikumsbestätigung aus der 11. Klasse? Wenn ja, muss ich mit dem Theater gegen den Betrieb härter angehen, falls nein, könnte ich zwar auf mein Recht verzichten, aber Recht haben.
Könnt ihr mir helfen?
Danke im Vorraus
LG
1 Antwort
Ich an Deiner Stelle würde als erstes klären (Schule, Verordnungstext), wie Krankheit während der Praktikumsdauer gewertet wird. Wenn zwei Wochen Tätigkeit im Betrieb gefordert werden, brauchst Du Dir über eventuelle Schritte gegen den Betrieb keine Gedanken zu machen.
Aber ich hätte auch, im Wissen um die erforderliche Bescheinigung, mit dem Betrieb ausgemacht, dass ich die versäumte Woche in den Ferien nachhole.
Dann würde es evtl. auch reichen, wenn der Betrieb bestätigt, dass Du "2 Wochen Praktikum abgeleistet, davon 1 Woche mit ärztlichem Attest krankheitshalber nicht gearbeitet" hast.
Das ist der Punkt, die Schule sagt ganz klar aus: "Das Praktikum gilt auch dann als absolviert, falls bei Krankheit und jeglicher beeinträchtigender Versäumnisse ein ärztliches Attest dem Betrieb und der Schule vorliegt, sofern das Formale unterzeichnet wurde."