Exfreund steht nicht im mietvertrag wie bekomme ich ihn raus?

6 Antworten

1 Anwaltliche Beratung. Konsultiere einen Anwalt für Familien- und Mietrecht.

2 Mietverhältnis klären. Überprüfe die rechtliche Situation bezüglich seines Aufenthalts.

3 Schutz für deine Tochter. Sichere das Wohl deiner Tochter, gegebenenfalls mit Unterstützung des Jugendamtes.

4 Dokumentation. Halte alle Vorfälle schriftlich fest.


Mamilu123 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 02:19

Danke für deine Hilfe Punkt vier ist sehr hilfreich

Heute hat er mich aufgenommen kann er das gegen mich verwenden weißt du das zufällig

Zu Punkt 3 ist das Problem das sie bei ihm leben möchte und ich sie nicht zwingen kann bei mir zu bleiben da sie selber entscheiden darf wo sie wohnen möchte sofern er sich eine Wohnung sucht was er nicht macht trotz Aufforderung ich habe angst meine Tochter ganz zu verlieren da er sie schon gut manipuliert hat und versucht sie von mir fern zu halten

0
PitWitzeg69  07.07.2024, 03:33
@Mamilu123

Hallo nochmals, also allgemeinen darf jemand in Deutschland andere Personen nicht ohne deren Einwilligung aufnehmen.

Solche Aufnahmen könnten vor Gericht als unzulässig (rechtswidrig) betrachtet werden, besonders wenn sie heimlich gemacht wurden zählen diese nicht als Beweis außer wenn es sich um sehr schwere Verbrechen wie Mord oder Versuchten Mord handelt.


0
PitWitzeg69  07.07.2024, 03:36
@PitWitzeg69

Außerdem ist es hilfreich Zeiten zu den Dokumentierten Ereignisen hinzuzufügen

0
PitWitzeg69  07.07.2024, 03:38
@PitWitzeg69

Unzulässigkeit von heimlichen

Aufnahmen

§ 201 Strafgesetzbuch (StGB) - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
1
PitWitzeg69  07.07.2024, 03:39
@PitWitzeg69
  1. Schutz für deine Tochter: Die
  2. Sicherheit und das Wohl deiner Tochter sind oberste Priorität. Wenn dein Ex-Partner sie manipuliert oder emotional belastet, konnte das als Kindeswohlgefährdung betrachtet werden. Ein Anwalt kann dir helfen, Maßnahmen zu ergreifen, um deine Tochter zu schützen und sicherzustellen, dass sie keinen weiteren Schaden erleidet.
  3. Unterstützung durch das Jugendamt:
  4. Es könnte auch sinnvoll sein, das Jugendamt einzuschalten, um Unterstützung für deine Tochter zu erhalten und sicherzustellen, dass sie in dieser schwierigen Zeit angemessen betreut und geschützt wird.
0

Polizei anrufen. Wenn die da sind sagst du, er kann sich seine Sachen nehmen und gehen du erteilst Hausverbot oder Wohnungsverbot. Als Mieter ist das dein Recht. Die Damen und Herren der Polizei begleiten ihn dann raus. Gleichzeitig lässt du dir die Schlüssel aushändigen und notfalls am Folgetag wechseln


sassenach4u  07.07.2024, 15:33

Solange er dort gemeldet ist, greift dein Vorschlag nicht. Im Gegenteil, sperrt sie ihn aus, hilft ihm die Polizei, so er sie denn ruft, wieder in die Wohnung zurück.

0

Wenn er nicht die Mietvertrag steht, dann hätte er eigentlich da niemals dauerhaft wohnen dürfen. Im Zweifelsfall ruf die Polizei.


sassenach4u  07.07.2024, 15:34

Warum nicht? Dann dürften mindestens 50 % der Bevölkerung nicht mehr dort wohnen, wo sie wohnen. Wer hat dir denn das beigebracht?

0
Mamilu123 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 02:12

Ich möchte eigentlich auf die Polizei verzichten da er genau das provozieren möchte und ich nicht möchte das unsere Tochter das mit bekommt was aber sein Ziel ist um mich wieder als böse vor ihr hinzustellen

0
HarryXXX  07.07.2024, 02:53
@Mamilu123

Dann bring deine Tochter derweil zu den Großeltern oder so.

0
opanobi  07.07.2024, 07:38
@Mamilu123

Wenn du dich nicht entscheiden kannst, dann wirst du verlieren!

0

Du nennst ihn Partner, also nicht Ehemann. Ist er der Vater des Kindes? Hat er das gemeinsame Sorgerecht mit dir?

Selbst wenn er der Vater ist, hat er erst mal kein Recht, dir die Tochter weg zu nehmen. Sowas klärt in Zweifelsfällen IMMER das Familiengericht.

Du MUSST eine Trennung herbei führen. Und da er nicht feiwillig gehen will, ruf die Polizei. Die falsche Rücksicht auf deine Tocher (ist doch egal was sie erst mal von dir denkt! SETZ DICH MAL DURCH, auch ihr gegenüber und lass dir von ihr nicht länger auf der Nase herum tanzen!!!!)! Erteile ihm Hausverbot und bitte die Polizei dir dabei zu helfen, das Hausverbot durchzusetzen. Und dann nimm Kontakt zum Jugendamt auf. Die helfen dir, also keine Sorge.


sassenach4u  07.07.2024, 15:35

Solange er dort gemeldet ist, nichts tut, was ein Betretungsverbot r rechtfertigt, wird das nicht gelingen.

0
opanobi  07.07.2024, 16:49
@sassenach4u

Er tut nichts? Was ist in deinen Augen Bedrohung? Sowas wie kuscheln?

0

Wende dich an einen Anwalt, der möge beim Familiengericht die Zuweisung der Wohnung nur an dich beantragen, dann MUSS er raus. Dann auch ggf. unter Polizeieinsatz. Aber erst dann.