Ex Veröffentlicht Videos und Bilder?

3 Antworten

Hallo Ella, das ist so ein großes Unrecht und für dich so verletzend… schau mal hier ist das Gesetz dazu, dass du deinen Ex deswegen anzeigen darfst und solltest:

„Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie - § 33:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“

Oder befürchtest du, dass er dich deswegen angeht oder dir körperlich weh tun könnte? Wem in deinem Umfeld könntest du dich anvertrauen? Viel Kraft dir!

Diese Verletzung der Intimsphäre ist einfach widerlich. Nicht lange rumtun, einfach anzeigen

Zur Polizei und Anzeigen natürlich.