Ex frau Gewalt Behauptung beim Jugendamt ohne Beweis keine Anzeige?
Wie beweise ich dem Jugendamt das sie gelogen hat weil meine ex frau behauptet das ich sie geschlagen und gewürgt hätte vor unseren zwei kleine kinder 1 jahr und 5 jahre was tun?
Hi, wie lange zurück soll die von angezeigte Tat liegen? War sie deswegen bei einem Arzt?
Direkt als ich das vom Jugendamt erfahren habe ging ich damit zur Polizei sie war nicht beim Arzt Anzeige oder Beweise gibt es nicht sie hat es beim Jugendamt gesagt kinder entzieh
2 Antworten
Sie muss es beweisen können – nach deiner Schilderung hat sie da schlechte Karten. Du solltest auf jeden Fall eine Gegenanzeige wegen Verleumdung stellen – damit hast du nämlich deutlich bessere Karten! Wenn sie dir so einen Mist anhängen will und es nicht beweisen kann, kommst du mit deiner Anzeige auf jeden Fall eher durch!
Kenne ich aus der Kanzlei meiner Frau anders… Die Frau muss schon etwas beweisen können – warum sollte ihr automatisch mehr vertraut/geglaubt werden als dem Gegenüber? Sonst könnte ja der eine Partner grundsätzlich sowas vom anderen behaupten und Letzterer wäre schutzlos ausgeliefert.
Da wird niemandem vertraut, es gibt einfach keine Beweise für irgendwas und kein öffentliches Interesse. Ab einem gewissen Maß ist das natürlich eine andere Geschichte.
Wenn der eine Partner eine Behauptung in den Raum stellt, muss er sie auch beweisen können, wie du sagst. Kann er es nicht, muss sich schon Der Beschuldigte auch erwehren können. Sonst könnte ja jeder erst mal etwas behaupten und schauen, ob er damit durchkommt. Wie gesagt, ich bin auch nicht selbst der Rechtsexperte, ich kenne das nur aus Erzählungen meiner Frau.
Ab einem gewissen Maß
Würgen kann auch als versuchter Totschlag ausgelegt werden oder als Mordversuch!
Darum ging es ja gar nicht, sondern um die Behauptung an sich.
Klingt schon heftig aber ich verliere sowie so beim Gericht mutter hat immer recht
Wie beweise ich dem Jugendamt das sie gelogen hat
Beweisen kannst du es nicht, nur versuchen zu widerlegen. Dazu bist du natürlich nicht verpflichtet, wenn sie allerdings deiner Ex-Frau glauben ist das möglicherweise möglich.
Als ersten Schritt solltest du dich davon nicht provozieren, aufregen und aggressiv machen lassen, das wirkt sich nicht positiv für dich aus.
Als zweiten Schritt solltest du sie auffordern Anzeige zu erstatten, auch wenn diese mutmaßlich eingestellt wird, da Aussage gegen Aussage steht. War es nämlich nicht so wie sie behauptet hat, dann kann sie durch das Vortäuschen einer Straftat selbst belangt werden. Weigert sie sich das zu machen, dann macht es sie weniger glaubwürdig.
vor unseren zwei kleine kinder
Als letzten Schritt solltest du dann einen Termin bei einem Kinderpsychologen machen, der dann mit den Kindern redet und versucht herauszufinden, ob sie die Situation tatsächlich erlebt haben und wie es sie beeinflusst hat. Er sollte dann einen Bericht schreiben, den du beim Jugendamt vorlegen kannst.
was tun?
Das alles solltest du natürlich nur tun, wenn du tatsächlich unschuldig bist. In allen anderen Fällen hast du die Konsequenzen zu tragen und dich nicht mit Tricks zu retten.
In Trennungskonflikten haben Staatsanwaltschaften absolut kein Interesse an Verleumdungs-Behauptungen, die werden sofort eingestampft.