Eurasische Zwergmäuse - Haltung?
Hey!
Ich hätte da mal ein paar Fragen zu eurasischen Zwergmäusen...
Wie hält man Eurasische Zwergmäuse am besten, allein oder zu mehreren? Wie ausbruchssicher ist ein offener Käfig, wie auf dem Foto? Können diese Mäuse springen, beispielsweise von einem Ästchen zu einem Möbelstück? Wo sollte der Käfig stehen, bzw. was vertragen die Mäuse nicht (Zugluft,...)? Wie kann ich einen besonders preiswerten, aber doch extrem artgerechten Käfig/Gehege... bauen?
Ich freue mich sehr über viele Antworten. LG AskMe2012

2 Antworten
Eurasische Zwergmäuse fressen gerne Orangen. Einfach halbieren. Außerdem mögen sie Eicheln und Hagebutten, besonders von Rosa rugosa, sowie Sonnenblumenkerne. Man kann ihnen auch die Schalen von Pellkartoffeln geben, wenn noch etwas von der Kartoffel dran ist. Knorpel von Hähnchen fressen sie auch und nagen die Hähnenknochen ab. Außerdem kann man ihnen von den gepellten gekochten Hühnereiern etwas geben. Die braunen Schalen bleiben dann übrig. Sonnenblumenkerne fressen sie auch gerne. Sie brauchen Äste zum Klettern. Man kann Grashalme ins Nest legen, aus denen sie selbst ein Nest bauen können. Auch das Laub vom Chinesischen Hibiskus mögen sie gerne zum Auspolstern. Das Terrarium sollte ruhig raumhoch sein, am besten mit einer Grundfläche von 1 m².
http://www.das-maeuseasyl.de/doku.php/arten/zwergmaus
Aber das weißt Du ja sicher?
WICHTIG! zwerg-zierbild4.jpg Eurasische Zwergmäuse fallen unter die Bundesartenschutzverordnung. Daher benötigen Sie zur Haltung dieser Tiere einen Herkunftsnachweis. So soll vermieden werden, dass die unter Naturschutz stehenden Nager einfach der freien Natur entnommen werden. Züchter und Privathalter, die Nachwuchs haben, müssen ein Nachweisbuch führen. Eine CITES-Bescheinigung ist in Deutschland jedoch nicht (mehr) notwendig. Jede Bestandsveränderung (Tod, Nachzucht, Abgabe) müssen bei der für den Artenschutz zuständigen kommunalen Behörde gemeldet werden. Was, wo und wie gemeldet werden muß, ist in der Praxis von Behörde zu Behörde mitunter sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich daher vor der Anschaffung der Tiere am besten bei Ihrer zuständigen Naturschutzbehörde. Halter in der Schweiz benötigen keinen Herkunftsnachweis. >