Etwas auf Kleiderkreisel verkauft, aber Käufer hat die Ware nicht bekommen?
Hallo,
ich habe auf Kleiderkreisel ein Parfüm verkauft.
Ich habe es gleich am nächsten Tag auch zur Post gebracht und habe immer noch den Beleg.
Die Frau/ Das Mädchen hat mich nach 2 Tagen angeschrieben und gesagt, dass das Päckchen immer noch nicht da ist. Daraufhin meinte ich, dass es vielleicht noch kommt und sie warten soll.
Am Freitag meinte sie dann, dass es immer noch nicht da ist und mal über das Wochenende wartet.
Vorhin hat sie mir geschrieben, dass es nicht da ist und sie ihr Geld zurückhaben möchte.
Ich hatte darunter extra geschrieben, dass ich bei verlorengegangene Ware nicht hafte und dass ich auch auf Wunsch versichert versende aber nur, wenn es dann auch gezahlt wird.
Sie hätte sich für die versicherte Variante entscheiden können.. Hat sie aber nicht.
Muss ich ihr das Geld jetzt zurück überweisen? Was wenn sie lügt und das Päckchen da ist?
Ich habe ihr den Beleg geschickt wo alles draufsteht und ich denke das ist Beweis genug, dass ich die Ware verschickt habe.
Ich habe schon öfter was auf Kleiderkreisel verkauft, sowohl unversichert als auch versichert und es ist bis jetzt IMMER alles angekommen.
2 Antworten
Muss ich ihr das Geld jetzt zurück überweisen?
Nein, das musst Du nicht.
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Quelle: Klicken: § 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
Nein musst du nicht. Du hast den Beweis, dass du das Paket abgegeben hast und du hast auch geschrieben, dass du nicht haftest, was auch so ist. Pakete brauchen zu dieser Zeit manchmal halt etwas länger.
Ich rede nicht von einem Versandnachweis, sondern von dem Beweis, dass sie das Paket auf die Post gebracht hat und sie somit nichts mehr damit zu tun hat, was dann passiert. Also der Quittung, wie du schon erwähnt hast.
Eine Quittung über den Kauf von Postwertzeichen ist kein Beweis für den Versand eines Pakets, hier wurde auch kein Paket, sondern ein Päckchen verschickt.
???
Auf der Quittung steht, dass das Päckchen abgegeben wurde. Bzw. steht da einfach sowas wie das Gewicht, Stückzahl und Preis. Das ist Beweis genug, dass das Päckchen abgegeben wurde.
Es war ein Päckchen, da gibt es keinen Versandnachweis.
Der ist aber auch nicht unbedingt nötig, da der "Beleg", der lediglich eine Quittung ist, zur sog. Glaubhaftmachung des Versands i.d.R. ausreicht.