Es soll eine Garage auf gepachteten Grund verkauft werden... benötigt man hierfür einen Notar?
6 Antworten
Nein benötigst du nicht - aber die Zustimmung und Mitwirkung des Grundstückseigentümer.
Inwieweit der Pachtvertrag in dem Fall unverändert auf den neuen Eigentümer Garage übergeht - kommt auf den ursprünglichen Vertrag an.
Alles was auf einem Grund gebaut wurde gehört dem Grundeigentümer.
Insofern kann man als Pächter nur seinen Pachtvertrag weitervermitteln.
Da frage ich mich tatsächlich wie das überhaupt gehen soll. Wenn du z.B ein Haus kaufst, dann kaufst du eigentlich nur das Grundstück. Und das Haus ist dann eben drauf, du kaufst niemals das Haus sondern immer nur das Grundstück. Und deshalb kannst du eine Garage eigentlich nicht verkaufen wenn nicht auch der Grund verkauft wird auf dem sie steht.
Der Knackpunkt wird sein dass du das Flurstück gar nicht aufteilen kannst weil das Grundstück ja nur gepachtet ist.
https://deinimmokaeufer.de/ratgeber/garage-verkaufen-tipps-tricks.php
Lies mal hier, so wie du dir das vorstellst ist es nicht mehr möglich.
Nein. Ist ja kein Grundstück, das den Eigentümer wechseln soll.
Fraglich ist für mich nur die Möglichkeit des Verkaufs. Wurde da mit dem Grundstückseigentümer etwas vereinbart, wonach die Garage im Eigentum des Pächters verbleiben soll? Gibt es eine Regelung, dass der neue Pächter die Garage dann auch eignet?
Einen Notar bedarf es nicht, aber möglicherweise einen erfahrenen Baurechtler, der die Vertragsgestaltung übernimmt, um alle rechtlichen Risiken zu beseitigen.
Die Garage ist dann Eigentum des Pächters des Grundstückes... schlimmsten Falls... kann der Grundstückseigentümer bei Verletzung des Pachtvertrages die Entfernung der Garage verlangen
Danke.... Hab ich mir schon so gedacht... Der neue Garagenbesitzer zahlt dann an den Grundstückseigentümer weiter die Pacht... also Notar nicht nötig.