Ist es strafbar einfach so Handynummern weiter zu geben ?

8 Antworten

Och Leute, bitte. Postet doch nur, wenn ihr grundlegend Ahnung von der Materie habt. Die meisten vorherigen Antworten hier sind entweder grundsätzlich falsch oder gehen völlig am Thema vorbei.

Ich bin kein Experte für Datenschutz unter Privatleuten… daher hier nur eine Einschätzung: Es dürfte nicht direkt strafbar sein (nach StGB oder BDSG), aber die Frage ist doch viel eher, ob es sich gehört… Wenn ich dir meine Handynummer anvertraue, dann will ich nicht, dass du sie breit streust (im Internet irgendwo postest, in der Schule verbreitest o.ä.). Das wäre also wahrscheinlich illegal und auf jeden Fall illegitim.

Wenn jemand dich gezielt danach fragt, geht das ggf. schon in Ordnung – wer weiß, wie viele Beziehungen durch sowas schon angebahnt wurden? Oder geschäftliche Kontakte.

Also: Einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten. Weitergabe der Handynummer ist kein Kapitalverbrechen, es passiert also im privaten Bereich in der Regel nix schlimmes. Der Anschiss vom Nutzer der Nummer, wenn er das rauskriegt, dürfte schlimmer sein als alle möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.


perfectingday  29.09.2016, 15:23

Man muss ja nicht unbedingt jede Antwort mit einem Riesen Text beantworten, es geht auch ganz kurz, man fässt zusammen und das wars. In der Regel habe ich die Antwort auch so geschrieben, bloß eben nur in kurzer Form.

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gfaw2  29.09.2016, 15:34
@perfectingday

Nun ja, bei der Frage fehlte einfach Kontext. Anhand der anderen Fragen der Fragerin vermute ich mal, dass sie irgendwo mitten in der Pubertät steckt. Da kann man sich über sowas schon mal nen Riesenkopf machen.

Daher meine etwas ausführlichere Antwort, um das etwas differenzierter zu schreiben. Deine Antwort war ja prinzipiell völlig in Ordnung, kann aber halt auch leicht zu Panik führen…

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Nicht unbedingt.

Die eigene Handynummer ist Teil des Datenschutzes, diese darf man dann nur herausgeben, wenn es "der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen dient." (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG)


gfaw2  29.09.2016, 15:14

Die Handynummer ist nicht "Teil des Datenschutzes", sie ist ein personenbezogenes Datum (Einzahl von Daten) nach Bundesdatenschutzgesetz. Deren Schutz regelt das Bundesdatenschutzgesetz.

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Kommt drauf an, an wen und warum.

Klar darfst du die nicht einfach so verkaufen weil es ja egtl ein Teil von der Privatsphäre des anderen ist.

Wenn du das OHNE das Einverständnis der Leuten tust, denen die Nummern gehören, dann ist es strafbar!!

Ja, da es unter das Urherberschutzgesetz gilt darfst du das nur mit einwilligung, habe auchs chon 1 mal Anzeige erstattet und bin vor Gericht damit durchgekommen


gfaw2  29.09.2016, 15:08

Wow. Wenn du hier schon postest, dann doch bitte mit ein wenig Sachkenntnis…

1. es gibt kein "Urheberschutzgesetz", was du meinst ist das "Gesetz über Urheber*recht* und verwandte Schutzrechte", kurz Urheberrechtsgesetz.

2. Die Weitergabe einer Handynummer hat *nichts*, aber auch überhaupt nichts mit Urheberrechten zu tun. Der Urheber der Nummer wäre, wenn überhaupt, der Handyprovider, der sie sich "ausgedacht" hat.

3. Eine Handynummer ist nicht urheberrechtlich geschützt, weil sie die sogenannte "Schöpfungshöhe", ab der etwas urheberrechtlich geschützt ist, nicht erreicht.

4. Damit stellt sich dann auch gar nicht die Frage, ob die Weitergabe nach UrhG verboten ist. Was es aber sehr wohl ist, ist ein Verstoß gegen den Datenschutz. Ob das unter Privatleuten relevant ist, da will ich jetzt mal mangels Sachkenntnis nichts zu sagen – wenn du als Firma eine Mobilnummer (oder sonstige personenbezogene Daten – Namen, Anschriften, IP-Adressen etc.) von jemand hast, darfst du sie *ohne Einwilligung* aber natürlich nicht weitergeben.

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Shokat87  29.09.2016, 15:04

Was hat das Urheberrechtsgesetz damit zu tun, wenn dann Datenschutzgesetz.

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DesbaTop  29.09.2016, 15:07
@Shokat87

Urheberrechtsgesetz stimmt nicht. Die Nummer gehört dir ja nicht, sie wird dir lediglich vom Urheber zur Verfügung gestellt.

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