Ersetzt ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs einen der fünf Lehrgänge zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):?
Es gab diese Regelung mal vor Jahren. Ich habe auch davon profitiert. Aber gilt das immer noch?!
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
LKW
Es gibt Fahrschulen die bauen Erste Hilfe mit in die Module ein. Das geht. Aber ein reiner Erste-Hilfe Kurs vom DRK oder ASB etc zählt nicht. Schon alleine aus dem Grund nicht da das keine anerkannten Ausbildungsstellen nach BKFQG sind
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Das hat noch nie gegolten. Der Kurs in Erste Hilfe und die Berufskraftfahrerqualifikation sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Aber einen Kurs in Erste Hilfe musst du nicht wiederholen, die Berufskraftfahrerqualifikation muss hingegen durch eine Weiterbildung aufgefrischt werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
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Knochi1972
21.10.2021, 22:02
@Candyman712
Dann hat es das Landratsamt falsch gemacht. Verlass dich nicht drauf, dass es das wieder falsch macht.
Das ist leider nicht richtig. Ich hab's auf Hinweis der Fahrschule so gemacht (1EH-Kurs und 4 Lehrgänge eingereicht) und das Landratsamt hats auch so bewilligt.