Ermächtigungsgesetz theoretisch auch heute noch möglich?
Hallo,
ich frage mich ob es theoretisch dem Bundeskanzler heute möglich ist sämtliche Kompetenzen auf sich zu übertragen sofern er den Weg einhält den ein Gesetz gehen muss um rechtskräftig zu werden.
Oder müssten erstmal die Einschränkungen des Art. 20 des GG aufgehoben werden?
Oder ist es heutzutage definitiv nicht möglich auf legalem Wege eine Diktatur in Deutschland zu errichten?
11 Antworten
Ja, das ist auch heute noch möglich. Der Herr Altbundeskanzler H. Schmidt hat das auf einer Vereidigungsveranstaltung vor ca. 3 Jahren, noch zu Zeiten von Herrn General Schneiderhahn auf dem Vorplatz vor dem Reichstag begründet. Das war eine rein subjektive Begründung, die man sich immer wieder durch den Kopf gehen lassen muß. Derart, daß alles Schlimme aus der Geschichte wiederholbar ist, auch solche Dinge wie sie von 1933 bis 1945 passiert sind. Faktisch haben sich auf dem Erdball solche Wahnsinnstaten wiederholt, so z. B. die Pol-Pot- Geschichte, dort die Ermordung ganzer Volksschichten, die Ermächtigung dieses Verbrechers u.a. Die wahnsinnigen Kriege, die nach 1945 geführt wurden. Plötzlich geht's los und keiner hat es geahnt und voraus gesehen. So ist das auch mit einer Ermächtigung in diesem imperialistischen Deutschland. Theoretisch sprechen viele Faktoren dafür. Zur Zeit ist zwar eine Person in Deutschland an der Macht, die das Format rein subjektiv dazu nicht hat, aber in irgendwelchen Ecken lauern schon Kreaturen bzw. Subjekte, die das realisieren könnten. Da muß man aufpassen. Die Mechanismen sind rein objektiv vorhanden. Das ist so!
Sehen Sie sich doch mal China an: Offiziell und rechtlich Republik, aber in Warheit blanke Diktatur! Wenn der Kanzler in Dt. den Posten des Bundespräsidenten, den des Bundestagspräsidenten und noch den des Bundesratspräsidenten einnehmen würde, wäre er bzw. sie auf jeden Fall die Mächtigste Person in Staat und Regierung.
Nein, in dieser Form nicht! Eben wegen dieser Erfahrung wurden ja die Bedingungen für die Änderung des Grundgesetzes verschärft. Laut Artikel 79 muss bei einer Änderung des Grundgesetzes explizit der geänderte Artikel angegeben werden. Die Weimarer Verfassung konnte auch implizit mit jedem Gesetz, welches eine Zweidrittelmehrheit erreichte, geändert werden.
Der Artikel 20 darf übrigens - genauso wie der Artikel 1 - überhaupt nicht geändert werden (GG, Artikel 79, Absatz 3).
Was ja wiederum durch die Aufhebung des Artikel 79 umgangen werden kann.
Das Grundgesetz wurde so verfaßt, daß das heute nicht mehr möglich sein soll.
Theoretisch vielleicht schon. Aber um GG Artikel zu verändern, braucht man im Bundestag immerhin eine 2/3 Mehrheit.
da steht das grundgesetz gegen.
nein
Warum haben wir denn überhaupt ein "Grundgesetz" und keine Verfassung, wie jeder andere vernünftige und souveräne Staat auch?Und warum haben wir überhaupt einen sog. "Verfassungsschutz", wenn man uns eine solche bis zum heutigen Tage vorenthält?
Da es, meines Wissens, kein Gesetz gibt welches das Ändern des GG verbietet ist es also theoretisch möglich?