Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse beim Jugendamt?

3 Antworten

ja das ist legitim. Es könnte sein dass du noch kleinen Nebenjob hast der dein H4 erhöht oder Ertrag aus Vermietung usw.
All das zählt zu anrechenbaren Einkommen.
Ebenso kannst du gewisse Belastungen abziehen.
Normalerweise solltest du unter Selbstbehaltsgrenze fallen sprich brauchst dem Jugendamt nichts davon abgeben


ja, das ist legitim. im achten kapitel des sozialgesetzbuch VIII (paragrafen 90ff) geht es um die regelungen der kostenbeteiligung. wird das jugendamt also im rahmen einer unterbringung tätig, ist es vom gesetzgeber verpflichtet, eine kostenbeteiligung der sorgeberechtigten zu prüfen. zu diesem zwecke (und ausschließlich zu diesem) werden die entsprechenden daten per formular erhoben. die rechtsgrundlage für deine auskunft ist die so genannte "pflicht zur auskunft" nach paragraf 97a SGB VIII.

uppriktigt

rgy

Wenn Du unterhaltspflichtig bist und das Kind über das Jugendamt untergebracht ist oder der andere Elternteil eine Beistandschaft eingerichtet hat - ja natürlich.