Erbschaft: wie hoch sind die Freibeträge?
Ich bin Witwer und lebe in einer nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft mit einer Witwe in deren schuldenfreiem Haus. Das tägliche Leben bestreiten wir aus der Summe unserer Renteneinkünfte. Ich habe kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit. Da ich also keine Miete zahle, möchte ich im Testament meiner Lebensgefährtin das von mir alleine finanzierte Auto und mein Pedelec vererben. Je nach Eintritt des Tages X rechne ich mit einem Wert von € 20.000,00 bis € 30.000,00. Ist meine Lebensgefährtin dann von der Erbschaftssteuer befreit?
1 Antwort
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Deine Lebensgefährtin gilt erbschaftssteuerrechtlich genauso wie ein Fremder, und da hat sie einen Erbschaftsfreibetrag von 20.000 Euro. Auf den übersteigenden Anteil des Erbschaftswertes zahlt sie 30% Erbschaftssteuer.