Erbschaft: wie hoch sind die Freibeträge?

1 Antwort

Deine Lebensgefährtin gilt erbschaftssteuerrechtlich genauso wie ein Fremder, und da hat sie einen Erbschaftsfreibetrag von 20.000 Euro. Auf den übersteigenden Anteil des Erbschaftswertes zahlt sie 30% Erbschaftssteuer.