Erbrecht Vollwaise?

1 Antwort

Wenn ihr beide versterbt, erbt euer Sohn das Haus inklusive der Schulden, da er minderjährig ist. Der Sorgeberechtigte oder ein gerichtlich bestellter Vormund würde das Erbe verwalten, größere Entscheidungen wie ein Hausverkauf müssten vom Familiengericht genehmigt werden. Um dies zu erleichtern, könnt ihr im Testament einen Testamentsvollstrecker benennen, der befugt ist, das Erbe zu verwalten und das Haus zugunsten eures Sohnes zu verkaufen. Das Gericht stimmt einem Verkauf in der Regel zu, wenn es im Interesse des Kindes ist. Zusätzlich könnt ihr über eine Risikolebensversicherung nachdenken, um das Haus im Todesfall abzusichern und Schulden zu vermeiden. Sprecht das mit einem Notar oder Anwalt durch, um sicherzugehen, dass alles rechtlich korrekt geregelt ist.


ntechde  19.12.2024, 13:54

Ganz genau, so würde ich auch vorgehen.