Egal, wo Du ein Darlehen anfragst, bleib skeptisch, wenn Vorkasse verlangt wird.

Der Darlehensgeber erhält Zinsen von Dir, daher sind Vorabgebühren sehr ungewöhnlich. In so einem Fall rate ich immer ab.

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Ikea kann den Betrag auf jeden Fall zurückfordern. Dafür hat Ikea drei volle Kalenderjahre Zeit.

Ich kann nicht beurteilen, ob die zu hohe Erstattung auffällt. Aber Du solltest das Geld separat zurücklegen.

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Wenn Du die Zahlung nachweisen kannst, brauchst Du definitiv keine Gebühren an das Inkasso-Unternehmen zahlen.

Schick den Zahlbeleg in Kopie an Telefonica und an das Inkasso-Unternehmen und schreib dazu, dass der Vorgang damit für Dich erledigt sei.

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Traurig, dass so etwas vorkommt.

Hier: https://www.online-mahnantrag.de/

kannst Du online einen Mahnbescheid ausfüllen und zustellen lassen. Oft reicht dies, damit ein Schuldner zur Besinnung kommt und zahlt.

Viel Erfolg.

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Es ist leider nicht mehr üblich, über einen Kredit von z. B. 70 Euro am Schalter zu sprechen.

Daher gibt es nur den Weg, dass Du Deinen Betreuer um einen Termin bittest und Du dann die Einräumung eines Kontokorrents anfragst.

Einen Kredit in Höhe von 70 Euro wird es sicherlich nicht geben. Diese Summe ist kein Betrag, zu dem ein Kreditvertrag erstellt wird. Daher hilft Dir ein kurzfristiger Disop eher weiter, denn der kann unbürokratisch sofort eingerichtet werden.

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Um ganz sicher zu gehen, solltest Du eine Eigen-Schufa über www.schufa.de anfordern. Um kreditwürdig zu sein, müßte Dein Schufa-Score-Wert mindestens bei ca. 90 % liegen.

Anhand der Gesamt-Eigen-Auskunft kannst Du auch feststellen, wer sich dort eingetragen hat.

Damit bist Du dann bestens informiert und kannst auch entsprechend agieren.

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Da man beim Abschluss eines Bausparvertrages nie weiß, ob man wirklich damit eine Immobilie finanzieren möchte, empfehle ich zwei Kriterien:

  1. Viele Bausparkassen gewähren sogenannte Blanko-Darlehen. Das heißt, es wird nicht geprüft, wofür der Betrag benötigt wird. Je höher diese Grenze, desto besser. In der Regel geht ein Darlehen immer bis 10.000 Euro, jedoch haben einige Bausparkassen diesen Betrag sogar schon auf 20.000 Euro erhöht. Und das ist dann z. B. ein günstiges Darlehen für ein Auto, Möbel etc.
  2. Der zweite Punkt sind die Guthabenzinsen. Auch da gilt es nachzufragen. Einige Bausparkassen erhöhen rückwirkend diesen Zinssatz, wenn man kein Darlehen in Anspruch nimmt, sondern sich nur das verzinste eingezahlte Kapital auszahlen läßt.

Ich hoffe, diese Punkte helfen bei der Wahl.

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Ja, das ist möglich. Ich habe in 2018 einem Deutschen, der in der Schweiz arbeitet sein Haus in Deutschland finanziert und in 2017 für eine Familie, die ihr Einkommen in Niederlande verdient hat. Und dabei spreche ich von klassischen Banken. Ich habe seinerzeit mit einer Volksbank und einmal mit der Deutschen Bank gearbeitet.

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Guten Tag,

Sowohl Banken, als auch Versandhäuser und auch Plattformen, über die etwas verkauft werden kann, sind in der Regel der Schufa direkt angeschlossen.

Daher erhalten die auch innerhalb von Sekunden eine Antwort.

Du selbst hast einmal im Jahr das Recht eine kostenlose Auskunft zu erhalten. Wenn man die anfordert, braucht es aber oft 2-3 Wochen, bis diese dann auch bei Dir eingeht.

Der Schufa ist es lieber, dass man die kostenpflichtige Auskunft anfordert. Die erhälst Du dann innerhalb von 2-3 Tagen.

Die Auskunft kannst du online anfordern.

Beste Grüße - Cornelia Melcher

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Guten Tag,

ich betreue häufig Kunden, die - egal aus welchen Gründen - keinen idealen Schufa-Score-Wert haben. Dann wird immer ein höherer Zinssatz verlangt.

Im Gespräch - aber nur im Gespräch - wird den Kunden dann zugesichert, den Zinssatz neu zu prüfen, wenn sie eine gewisse Zeit das Darlehen pünktlich bedient haben.

In der Regel verbessert sich der Schufa-Wert innerhalb von 6 Monaten und die Bank könnte dann einen günstigeren Zins anbieten.

Dies ist aber keine Garantie, dass dies dann auch geschieht.

Beste Grüße - Cornelia Melcher

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Guten Tag,

die Banken wollen in der Regel immer drei Abrechnungen sehen und die sollten auch von ein und demselben Arbeitgeber stammen.

Oft wird eine Ausnahme gemacht, wenn z. B. auf eine Probezeit verzichtet wurde. Die Bank will sich halt absichern, dass Du nicht von heute auf morgen entlassen wirst.

Beste Grüße - Cornelia Melcher

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Guten Tag,

im ersten Schritt ist eine Anfrage beim Bauamt notwendig, um die Baugrenzen zu prüfen. Gleichzeitig gibt es Auflagen, wieviel Wohnfläche auf einem Grundstück errichtet werden kann. Auch das ist wichtig.

Wenn von Seiten des Bauamts keine Einwände bestehen, sollte der Verkäufer die vorhandenen Bauten einmessen und genehmigen lassen.

Wichtig für Euch ist die Frage, ob das Gebäude nur in der Form für Euch von Interesse ist, in der ihr es besichtigt habt. Dann solltet Ihr mit dem Kauf warten, bis alles geklärt ist.

Würde Euch auch der reduzierte Bau reichen, muss ein einsprechend hoher Einbehalt festgelegt werden, der nicht zur Auszahlung an den Verkäufer kommt, wenn die illegalen Bauten wieder entfernt werden müssen.

Beste Grüße - Cornelia Melcher

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Guten Tag,

Deine Uhr wird die Bank nicht als Eigenkapital-Ersatz anrechnen. Daran sind Banken nicht interessiert.

Da bleiben Dir nur die Möglichkeiten eines Uhrenverkaufs oder die Anfrage in einem Pfandhaus, was aber wiederum mit recht hohen Kosten verbunden ist.

Ich habe eine Bank, die auch Finanzierungsangebote incl. Kaufnebenkosten anbietet. Bei Interesse einfach anrufen unter 0177-9640379.

Beste Grüße - Cornelia Melcher

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Um eine Eigentümergemeinschaft aufzuheben, bleibt oft nur der Weg die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft zu beantragen. In diesem Fall wird dann die Immobilie im Gesamten versteigert und - wie üblich - kann jede interessierte Partei so hoch bieten, wie es für diese Person finanziell auch möglich ist.

Daher kann das Höchstgebot unter, aber auch über dem echten Verkehrswert liegen.

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Sowie der Termin der Zwangsversteigerung feststeht und vom Amtsgericht veröffentlicht wird, darf eine entsprechende Anzeige geschaltet werden. Vorher nicht.

Ich weiß es defintiv aufgrund meiner Berufspraxis. Wird eine Anzeige geschaltet, bevor das Amtsgericht einen Termin veröffentlicht hat, kann der Noch-Eigentümer die Veröffentlichung untersagen.

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Ich persönlich finde die Kombination von Bankkaufmann und Makler sehr gut. Die Kunden können dann qualifizierter beraten werden, denn die Finanzierung ist ein wichtiger Punkt, um eine Immobilie zu veräußern.

Daher - wenn Sie Freude an der Beratung Kunden haben - empfehle ich den Weg.

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Das Haus der Eltern hat einen Wert von 300.000 Euro. Durch den Ausbau des Hauses mit einem Betrag von z. B. 200.000 Euro erhöht sich der Wert mit der Fertigstellung des DG-Ausbaus auf 500.000 Euro. Die Bank macht einen Sicherheitsabschlag von 20 %.

Somit stellt das Haus mit dem ausgebauten Dachgeschoß nach Abschluss der Arbeiten einen Wert von ca. 400.000 Euro dar. Auf diesen Wert benötigt Ihr ein Darlehen von 50 % = 200.000 Euro.

Das Darlehen wird jedoch nicht in einer Summe an Euch gezahlt, sondern nach Baufortschritt.

Ein weiterer Punkt ist das Eigentumsverhältnis. Das Haus gehört ja noch den Eltern, die sich aber mit einer Grundschuld auf ihrem Eigentum einverstanden erklären müssen, da es ansonsten kein Darlehen gibt.

Da Du aber sicher auch eine Absicherung für Dein Darlehen brauchst, kann man auch über folgende Möglichkeit nachdenken:

Das jetzige Einfamilienhaus wird in zwei Eigentumswohnungen mit zwei Grundbüchern aufgeteilt. Dann besitzt Du eine Wohnung und Deine Eltern eine Wohnung.

Die Kosten für die Teilung = Architekt, Bauamt und Notar betragen ca. 3.500 Euro bis 4.000 Euro.

Das ist sicherlich viel Geld, klärt aber die Eigentumsverhältnisse für die Zukunft.

Cornelia Melcher

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NEIN, nicht bezahlen. Diese Vorgehensweise ist auch sehr ungewöhnlich und unsicher. Du hast keine Sicherheiten in der Hand, aber eine andere Person Deine 5.000 Euro. Es besteht ja auch die Gefahr, dass dieser Hauseigentümer das Haus - egal aus welchen Gründen - nicht mehr an Euch verkauft. Auch dann läufst Du Deinem Geld hinterher.

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Deine Tante braucht Dich als Bürgen, da ihr alleine dieser Kredit nicht bewilligt wird. Das heißt aber auch, dass die Bank davon ausgeht, dass Deine Tante den Kredit nicht zurückzahlen kann.

Als Bürge wirst Du sofort in die Pflicht genommen, wenn Deine Tante, egal aus welchen Gründen, die Zinsen und die Tilgung nicht bezahlt.

Also - gut überlegen, ob Du das wirklich machen möchtest.

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