Erbe im Islam?

1 Antwort

Alaikum salam,

im Erbrecht gibt es viele zu beachtende Regeln.

Wenn der Verstorbene beispielsweise sein gesamtes Erbe einer fremden Person hinterlassen hat, so würde sein Testament nur für 1/3 gelten, den Rest erhalten die im Koran definierten Erben.

Die genaue Aufteilung sollte daher bei Unklarheit immer mit einem Gelehrten abgestimmt werden, damit man nichts falsch macht.

Wenn man aber jemand anderes sein Recht wegnimmt, ist eine Individualsünde, das heißt Allah vergibt diese Sünde nicht, die muss von dem jeweiligen Rechtinhaber verziehen werden.


Inkognito-Nutzer   16.09.2024, 21:49

Ich danke für die Antwort :)

Naja ich weiß jetzt nicht genau was jetzt auf was zutrifft. Es geht nämlich darum dass meine geliebte Großmutter kurz bevor sie verstorben ist mir eine wertvolle Kette oder so schenken wollte. Sie ist danach kurze Zeit später verstorben. Aber bevor ich von diesem Erben wusste, haben die Familienseite meines Vaters die Kette und weitere Wertgegenstände einfach ohne Zustimmung von meiner Großmutter und auch ohne meine Zustimmung es weggekommen also geklaut.