Erbe hab ich Anspruch?

7 Antworten

Gibt es ein Testament, und wenn ja was steht da drin? Wenn du auf eigene Rechnung etwas ins Haus oder sonst wohin gesteckt hast, dann musst Du davon ausgehen dass davon nichts berücksichtigt wird. Ja im Gegenteil, wenn nämlich der Wert des Hauses dadurch gesteigert wurde, dann bekommen die anderen auch etwas davon ab.

Die Welt ist leider undankbar und ungerecht. Es sei denn, deine Mutter hat dich im Testament irgendwie besonders berücksichtigt.


Mika198312 
Beitragsersteller
 20.11.2022, 11:55

Leider kein Testament vorhanden, aber im Endeffekt hab ich ja dazu beigetragen, das das Vermögen erhalten bleibt, sonst ohne Ende Handwerker kosten etc. Den einzigen Handwerker den das Haus jemals gesehen hat. War der Elektriker der den Strom abgenommen hat. Oder Mal einer der die Heizung eingestellt hat.

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frodobeutlin100  20.11.2022, 11:58
@Mika198312

Gegenargument - dafür hast Du die ganzen Jahre mit Deiner Frau kostenlos da gewohnt ....

das was Du anführst, spielt beim Erbrecht eben keine Rolle

Deine Mutter hätte ein Testament machen sollen und regeln, was mit dem Hausanteil passieren soll ...

hat sie nicht - also gilt gesetzliche Erbfolge

Du solltest schon mal überlegen, wie Du die Schwester auszahlst

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verreisterNutzer  20.11.2022, 11:59
@Mika198312

Sorry noch mal mein Beileid aber: Das Engagement zählt leider nicht. Wenn kein Testament vorhanden ist dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Und dabei ist ist meines Wissens irrelevant, wie das Vermögen zustande gekommen ist. Wenn du dazu beigetragen hast, das Vermögen deiner Mutter zu mehren, dann kann man das nicht gegenrechnen.

Das alles aber ohne Gewähr lasse dich da vielleicht mal bei einem Anwalt beraten.

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Erstmal herzliches Beileid

Falls Deine Mutter kein Testament gemacht hat, indem irgendwelche Regelungen getroffen wurden, ist Deine Schwester neben Dir Erbe im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge

das heißt sie erbt zu 1/2 und Du zu 1/2

das heißt 1/4 des Hauses gehört ihr (ideeller Anteil)

Du solltest schon mal überlegen, wie man sie auszahlen kann, weil solche Erbengemeinschaften in denen man sich nicht wirklich versteht nur Ärger bringen


verreisterNutzer  20.11.2022, 11:53

Jeder Erbe kann meines Wissens die Auflassung der Erbengemeinschaft beantragen. Dann wird das Haus vom Amtsgericht versteigert.

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Mika198312 
Beitragsersteller
 20.11.2022, 12:07

Ich könnte sie.nur auszahlen, wenn sie aufs Erbe verzichten würde, weil bei 3 Versch Eigentümer , und nur dem 1/2 vom 1/2 gibt mir keine Bank ein wackeligen Kredit, oder eine Hypothek. Weil die andere Hälfte gehört alleine dem Partner meiner Mutter.

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frodobeutlin100  20.11.2022, 12:11
@Mika198312

Die Zahlung muss schon von Dir kommen ... der Miteigentümer hat damit nichts zu tun ...

und selbstverständlich musst Du dafür ihr 1/4 erhalten

Du könntest bis zu einem bestimmten maß den Pflegeausgleich gegenrechnen ... das zu ermitteln ist aber eine Wissenschaft für sich (letzten Endes ein Anspruch in Geld)

die wirst das Erbe der Schwester aber damit nicht auf 0 rechnen können

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Mika198312 
Beitragsersteller
 20.11.2022, 12:17
@frodobeutlin100

Um auf null geht es mir ja nicht, ich will ja nur das war mir zusteht. Und auch das was ich geleistet habe Beachtung findet. Das Haus ist nicht die Welt Wert,wenn es hochkommt 150.000 , wo die Hälfte meinem Stiefvater gehört. allem das 100 Jahre alte Dach muss komplett neu und die Heizungsanlage klappert vor sich hin. Frage der Zeit.

Wenn ich sie auf 1/4 bekomm von der Haushälfte wäre schön

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frodobeutlin100  20.11.2022, 12:58
@Mika198312

dann lies mal zum Pflegeausgleich nach ... so einfach ist das alles nicht

was Du sonst noch an Zeit und Geld in das Haus investiert hast, interessiert erbrechlich nicht

der Anteil der Mutter wäre 75.000 Euro gewesen

davon die Hälfte 75.000 - davon die Hälfte 37.500 Euro

dann käme ggfls. der Pflegeausgleich als Dein Anspruch in Geld, den Du gegenrechnen könntest

da müssen sich Erben aber einigen - letzten Endes entscheidet ein Gericht und das muss nicht so entscheiden wie Du das möchtest (Lohnhöhen / Mindestlohn etc. spielen dabei nämlich keine Rolle) - gab es z.B. einen Pflegedienst - in welchen Umfang? was war eigentlich noch zu tun? durch wen?... das geht ins Eingemachte ...

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Wenn deine Mutter kein Testament gemacht hat, ist es leider vollkommen egal, wer sich um sie gekümmert hat oder ob man nur alle Jubeljahre mal kurz Kontakt suchte. Deine Schwester ist in dem Fall in gleicher Höhe erbberechtigt wie du.

Den Einsatz, den du an dem Erbe und der Lebensqualität deiner Mutter geleistet hast, wird auch nicht gegengerechnet.

Mein Beileid.

Ohne Testament wird der Eigentumsanteil deiner Mutter an dich und deine Schwester gehen. Ebenso wird der komplette Nachlass durch zwei geteilt.

Wenn deine Mutter dir deine Arbeitszeit und deine Investition nicht ausgeglichen hat oder durch mietfreies Wohnen abgegolten sind - dann war dies deine Entscheidung. Eine Schenkung von dir an deine Mutter.

Ob du einen Pflegeausgleich beanspruchen kannst .. wird dir ein Anwalt beantworten. Hierfür muss mindestens ein Pflegegrad der Mutter festgestellt worden sein und es sollte ein Nachweis über deine zur Pflege erbrachten Stunden existieren.

Spätestens wenn auch der Stiefvater stirbt.. sind deine Investitionen ohnehin weg ,wenn ihr dies nicht zu seiner Lebzeit noch regelt. Kennst du dessen gesetzlichen Erben.. mit denen würde sich die Eigentümergemeinschaft fortsetzen.


Mika198312 
Beitragsersteller
 20.11.2022, 12:19

Mein Stiefvater war vernünftiger und hat schon alles geregelt, im Testament ich bekomme das Haus, und sein Sohn 20.000€ und das hat er auch beim Notar angenommen.

Meine Schwester ist jetzt das Zünglein an der Waage

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kabbes69  20.11.2022, 12:38
@Mika198312

Ein Zünglein.. nicht wirklich.

Für die Situation gibt es zwei Möglichkeiten: entweder es war die bewusste Entscheidung deiner Mutter, dass deine Schwester trotz wenig Kontakt zu ihrer Erbin wird - dann solltest du dies so annehmen.

Oder es war ein Thema über das ihr euch gemeinsam nie Gedanken gemacht habt bzw. zu lange vor euch her geschoben habt - dann ist es nicht mehr zu heilen.

Mach deiner Schwester ein faires Angebot für ihren Erbteil zu kaufen. Wenn sie die Teilungsversteigerung beantragt - macht ihr alle Verlust.

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Es gilt das, was im Testament festgehalten wurde. Wenn es das nicht gibt, greift die gesetzliche Reihenfolge.