Entlassung aus geschlossener Psychiatrie?
Habe eben gelesen, bei unfreiwilliger Unterbringung wegen eigen- oder fremdgefährdung käme man todsicher raus, wenn man sagt: bin jetzt etwas heruntergekommen, möchte leben und werde mich ganz sicher nicht umbringen.
Aber mal ehrlich, was passiert, wenn einem der arzt oder der eventuell hinzugezogen Richter das nicht glaubt? Müssen die dich dann trotzdem rauslassen?
5 Antworten
Nein so leicht kommst du nicht raus wenn du für dich oder andrer eine Gefahr darstellt minimum rechne mal mit 4bis6 Wochen und weitere 4bis6 Wochen in der offenen
Bei selbst Einweisung Fragen Sie Dich wie Du Dich einschätzt und erst mal 3 Tage in die geschlossenen dann auf eine offene kommst
es könnte sein dass man von einer abteilung in eine andere kommt? z.b. in gumizelle?
Naja sagen kannst du viel.
Wenn du zwangs eingewiesen würdest wird ja irgendein Befund Vorliegen der besagt du bist eine Gefahr für dich oder andere.
Da wird dann ein einfaches ich bin runtergekommen nicht reichen da wird erst der Psychologe sagen ob das stimmt.
Anders ist das bei Selbsteinweisung. Hier kannst du im Normalfall gehen.
Von "Müssen" kann keine Rede sein. Bevor Entscheidungen getroffen werden, sind fachärztliche Gutachten anzufertigen Diese sind in der Wertigkeit stets höher als das Wort des Kranken.
Der Richter entscheidet aufgrund der Aussage des Patienten, der Prognose des ARztes und aufgrund des Gesetzbuches.
MfG
Harry