Englisch B2 oder B1 für Jura?
Ich möchte nächstes Jahr Jura studieren und an der Uni an die ich gehen möchte braucht man keinen bestimmten Numerus clausus. Was an sich natürlich gut ist aber mein Ziel ist es mein Abschluss so gut wie es geht zu bestehen. Ich mache mein Abschluss im Ausland was aber kein Problem sein wird da ich an sich deutsche bin und bisher auch in Deutschland gelernt habe nur momentan bin ich im Ausland und mache mein Abi hier. Als Fächer habe ich Geschichte , Mathe , Ungarisch , Deutsch und Englisch.
Alle Fächer hat man normalerweise als B1 aber wenn man etwas besser kann kann man auch B2 machen, was natürlich schwieriger ist.
Mein Deutsch Abi habe ich schon bestanden , habe eine 1 in B2.
Geschichte , Mathe und Ungarisch habe ich erst in Mai , jetzt in Oktober aber Englisch. Bis Montag muss ich mich entscheiden ob ich B1 oder B2 wähle. Bisher war ich mir mit B2 eigentlich sicher , aber jetzt kurz vor der Prüfung habe ich doch Angst bekommen. Sprache ist für Jura ja eigentlich sehr wichtig nur irgendwie habe ich Angst dass B2 doch etwas zu schwer für mich wäre. In B1 könnte ich locker eine 1 bekommen und klar ich lerne noch viel vor der Prüfung aber in den letzten Monat wird sich da auch nicht mehr so viel verbessern.
Was wäre besser , hätte ich eine Englisch Prüfung in B1 mit der Note 1 , oder eine Englisch Prüfung B2 mit der Note 2 oder 3 ?
Ich finde eine 1 sieht auf dem Abschluss Zeugnis besser aus aber wird B2 vielleicht mehr anerkannt auch wenn es vielleicht nur eine 2 ist ?
2 Antworten
Wenn Du die traditionelle Rechtswissenschaft an einer deutschen Universität studieren willst. dann brauchst Du dir um Englisch keine Sorgen zu machen, da Englisch dort kein Pflichtfach ist. Studierst Du Rechtswissenschaft an einer ausländischen Universität - vielleicht sogar in einem englischsprachigen Land - dann wäre das natürlich etwas anderes. Du solltest allerdings beachten, dass ein ausländische juristisches Studium meistens in Deutschland nicht voll anerkannt wird, so dass es nicht möglich wäre, die klassischen juristischen Berufe auszuüben (z.B. Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar).
Ich möchte an einer deutschen Universität studieren, also sollte das kein Problem sein. Und mein Schulabschluss wird da auch anerkannt.
Dankeschön dann bleibe ich an der sicheren Seite und mache erstmal nur B1.
Für die allermeisten Juristen ist die Landessprache in der sie einmal tätig sein werden am wichtigsten. Das Juristendeutsch z.B. hat schon Eigenheiten die nicht jedem Muttersprachler, auch auf anderem Gebiet studierten, geläufig sind.Das Wort "billig" z.B. steht im Umgangsdeutsch für preisgünstig oder von geringem Wert. Im juristendeutsch hat es seine althochdeutsche Bedeutung "rechtmäßig" behalten. Dann kommt noch hinzu dass Juristen vor Gericht eine sehr gute Ausdrucksfähigkeit, die schon fast ins poetische geht, haben sollten die man eigentlich trotz guter Fremdsprachkenntnisse aktiv nur in einer Sprache hat. Daher ist für ein Jurastudium in Deutschland die Kenntnis unserer Sprache das A und O, gute Fremdsprachkenntnisse treten in den Hintergrund.