Energiepauschale auch als Azubi mit rein schulischer Ausbildung?

2 Antworten

Du musst in 2022 irgendwann in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Das wäre erfüllt, wenn du irgendwann dieses Jahr mal einen Minijob oder so gemacht hättest. In diesem Fall könntest du dir spätestens über die Steuererklärung die 300 Euro EPP "holen".

Wenn du aber im ganzen Jahr ausschließlich in einer rein schulischen Ausbildung warst, trifft das auf dich nicht zu. In diesem Fall müsstest du mal schauen, ob eine der anderen Zahlungen auf dich zutreffen könnten - zum Beispiel die für Studierende, also, ob dort die anspruchsberechtigte Gruppe auch rein schulische Auszubildende enthält!

Nein, leider trift dich die Gießkanne der Energie nicht. Du bist nicht einkommensteuerpflichtig.


Brummelfrosch94  18.10.2022, 20:39

Tut mir leid, aber die Aussage kann ich so nicht stehen lassen. Jeder der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat ist einkommensteuerpflichtig unabhängig davon wie viel und womit er sein Geld verdient.

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