Elternzeit in der Ausbildung?

1 Antwort

Die Abschlussprüfungen bei den Kammern in den Ausbildungsberufen finden in der Regel im halbjährlichen Rhythmus statt. Da diese Prüfungen meist bundesweit einheitlich geschrieben werden (also die gleichen Aufgaben am gleichen Tag zur gleichen Zeit in ganz Deutschland), gibt es da auch keine früheren Nachholtermine.

Wenn du also wegen der zwei Monate Elternzeit deine Ausbildungszeit verlängern musst, kannst du erst ein halbes Jahr nach dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt deine Abschlussprüfung schreiben. Und mit deren Bestehen endet die Ausbildung. Du musst also ein halbes Jahr länger machen.