Elterngeld im Beamtenverhältnis ab 3. Lebensmonat?

2 Antworten

Das nimmt sich rechnerisch nicht wirklich was, denn die ersten zwei Monate sind auch ganz ohne Beantragung in der Elternzeit rechnerisch für die Mutter. Und 2 Monate Basiselterngeld entfallen damit komplett.

Wenn die Mutter hier beispielsweise gar keine Elternzeit nimmt, kann der Partner schon Monat 3-14 beantragen und dann die 12 Monate Elternzeit (mit Basiselterngeldbezug) ausgezahlt bekommen. Insgesamt hat man aber die 14 dann voll.

Also so oder so erhält man unterm Strich eigentlich wegen des gesetzlichen Mutterschutzes lediglich 12 Monate Basiselterngeld (es sei denn Mutter wäre arbeitslos/erhält aus anderen Gründen kein Mutterschaftsgeld)

(Ich finds auch total sinnbefreit...)

Da gibt es keine Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten.

Isuzu hat es richtig erklärt.