Elterngeld im Beamtenverhältnis ab 3. Lebensmonat?
Hallo zusammen!
Als Beamtin bekomme ich im Mutterschutz, also noch 8 Wochen lang nach der Geburt, meine vollen Bezüge. Das Elterngeld würde in dieser Zeit damit verrechnet. Sehe ich das richtig, dass es also Sinn macht, erst ab dem 3. Lebensmonat des Kindes Elterngeld zu beantragen, weil man vorher sowieso 0€ Elterngeld ausgezahlt bekommt?
Auf der Homepage des Familienportal steht:
"Paare (und getrennt Erziehende) können 14 Basiselterngeldmonate untereinander aufteilen."
"Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes bekommen."
"Ein Elternteil kann maximal 12 Lebensmonate Basiselterngeld bekommen."
Heißt das, ich könnte das BEG auch für die Monate 3-14 beantragen oder geht das beamtenrechtlich nicht?
Danke.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das nimmt sich rechnerisch nicht wirklich was, denn die ersten zwei Monate sind auch ganz ohne Beantragung in der Elternzeit rechnerisch für die Mutter. Und 2 Monate Basiselterngeld entfallen damit komplett.
Wenn die Mutter hier beispielsweise gar keine Elternzeit nimmt, kann der Partner schon Monat 3-14 beantragen und dann die 12 Monate Elternzeit (mit Basiselterngeldbezug) ausgezahlt bekommen. Insgesamt hat man aber die 14 dann voll.
Also so oder so erhält man unterm Strich eigentlich wegen des gesetzlichen Mutterschutzes lediglich 12 Monate Basiselterngeld (es sei denn Mutter wäre arbeitslos/erhält aus anderen Gründen kein Mutterschaftsgeld)
(Ich finds auch total sinnbefreit...)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Merle87/1568053123534_nmmslarge__1354_672_1831_1831_18b2903ae1e1ac6122308a32671b642b.jpg?v=1568053124000)
Da gibt es keine Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten.
Isuzu hat es richtig erklärt.