Eltern zwingen mich in die Kirche zu gehen?

8 Antworten

Rechtlich betrachtet können sie dich dazu nicht zwingen, allerdings üben deine Eltern dann doch so eine Machtposition auf dich aus, dass sie dich irgendwie doch zwingen können.

Im Prinzip erpressen sie dich mit deinem Eigentum, ihren Glauben zu vertreten. Das ist ideologische Indoktrination und keine Erziehung.

Such erstmal das direkte Gespräch mit deinen Eltern. Sag ihnen, dass dieser Zwang dich eher von ihrem Gott entfernt, statt dich religiöser zu machen. So können sie es vielleicht besser verstehen.

Sollte das nicht zielführend sein, such mal das Gespräch zu einer Vertrauenslehrkraft an deiner Schule oder direkt zum Jugendamt. Versuche, der Person deine Sorgen und Bedürfnisse und die deiner Eltern zu vermitteln. Danach kann es ein gemeinsames Gespräch geben.

Auch bist du in keinem Alter mehr, in dem solche Strafen noch üblich wären. Und sinnvoll sind sie ohnehin nie.

Ich kann dir auch nur empfehlen, tatsächlich in ein paar Jahren auszutreten. Ich komme auch aus einer religiösen Familie, nur wurde bei mir mein Austritt immer respektiert.

Was soll ich machen?

Gute Frage. Rechtlich können sie dich nicht zu einem Kirchenbesuch zwingen. So wie man ein Kind nicht zwingen kann, an einem Balletunterricht teilzunehmen.

Frag sie mal, was ein erzwungener Kirchenbesuch und vorgespielter Glaube wert ist.

Eventuell könnte ein Gespräch mit dem Priester helfen. Der danach mit den Eltern spricht.

Wenn das Kind religionsmündig ist, kann es nicht mehr zu Kulthandlungen gezwungen werden. Und kann selbstständig (ohne Erlaubnis der Eltern) aus einer Religionsgemeinschaft austreten.

Bei manchen Kirchen ist ein offizieller Kirchenaustritt notwendig:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt#Einzelne_L%C3%A4nder

Religionsmündig ist man in der Schweiz ab 16:

In der Schweiz entscheidet ein Jugendlicher gemäss Art. 303 Abs. 3 Zivilgesetzbuch (ZGB) mit dem vollendeten 16. Lebensjahr selbständig über sein Bekenntnis

Und in Deutschland und Österreich ab 14:

Ab Vollendung des 14. Lebensjahres besteht in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit.

https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsm%C3%BCndigkeit#Schweiz

Dann solltest du mal fragen, ob Jesus seine Jünger auch angeschrien hat, oder ob sie denken, dass ihr Verhalten auch nur in irgendeiner Weise christlich ist, wenn sie dir das Handy abnehmen, weil du nicht glauben kannst.
Glaube ist etwas Privates, und das kann man nicht erzwingen, und das passiert auch nicht, wenn man jahrein, jahraus in den Gottesdienst mitgehen muss.


miezepussi  28.08.2022, 08:34

Nur weil man nicht in die Kirche will, heißt dass doch nicht, dass man nicht an Gott glaubt.

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Mayahuel  28.08.2022, 08:35
@miezepussi
Nur weil man nicht in die Kirche will, heißt dass doch nicht, dass man nicht an Gott glaubt.

In der Frage steht:

Ich glaube nicht an Gott
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Klär deine Eltern mal darüber auf, dass du seit deinem 14. Lebensjahr gesetzlich über das Religionsselbstbestimmungsrecht verfügst und frei entscheiden kannst, ob du religiös sein möchtest oder nicht, oder welcher Religion du überhaupt angehören möchtest oder eben nicht.

Wenn deine Eltern dich unter Androhung von Strafen zur Religiosität zwingen wollen, stellt das eine Nötigung dar, die du zur Anzeige bringen kannst. Du könntest dich aber auch vorher mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und dort mit einem Mitarbeiter(in) sprechen. Oft können die in solchen Situationen helfen.

Was du tun kannst:

Du gehst zum Standesamt und erklärst dort den Kirchenaustritt. Denn du bist bereits religionsmündig, dafür brauchst du die Unterschrift/Zustimmung der Eltern nicht.

fertige von dem ausgehändigten Dokument eine Kopie an, die drückst du den Eltern in die Hand.

Mach dich allerdings bei der Einstellung deiner Eltern erst mal auf Stress gefasst!

Leider haben die Eltern noch eine andere Handhabe, nämlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Versuchen sie es also weiter, DANN wende dich ans Jugendamt. Zeige denen deinen Kirchenaustritt und sage, dass deine Eltern dich trotzdem zum Kirchgang ZWINGEN. Bitte um Intervention.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern

Mayahuel  28.08.2022, 09:04
Aufenthaltsbestimmungsrecht.

das ist für solche Sachen nicht gedacht. Und schon gar nicht bei 16jährigen, die in der Zwischenzeit alleine zuhause sein können.

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Dea2019  28.08.2022, 09:06
@Mayahuel

Deswegen dann das Jugendamt um Mediation bitten...

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