Dürfen meine Eltern mich zwingen, in die Kirche zu gehen?

10 Antworten

um was geht es dir?

§ ist schon gesagt worden?

aber es geht meist um ablösung?

willst du und deine eltern die mit viel stress (showkämpfe) beweltigen oder geht es auch anders? das könnte die frage sein?

dazu solltet ihr viel reden wie eine ablösung gut gehen könnte?

wenn man die nabelschnur duchschneidet tut es beide seiten immer weh?

dabei wird oft vergessen das die schule das wichigste ist für sein künfiges leben? auch ein gutes hobby und weniger den stress mit den eltern?

Solltest du unter 14 Jahren alt sein, Ja! Darüber hast du grundsätzliche das Recht über deine Religion Selbst zu entscheiden.

Jedoch unabhängig von Rechtspositionen schadet dir die Teilnahme an einem Kirchgang und das gemeinsame familiäre Erlebnis nicht in deiner weiteren individuellen Entwicklung


Tanzistleben  29.03.2016, 19:41

Ich glaube nicht, dass das hier eine Frage des Schadens ist. Wenn ein junger Mensch mit 14, oder gar wie hier, mit 16, nicht an religiösen Unternehmungen teilnehmen möchte, sollte man ihm das schon zugestehen. 

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Was sagt denn Dein Pfarrer/Deine Pfarrerin dazu?
Zu was für einer Gemeinde gehörst Du?

Nach meinem Verständnis ist die Teilnahme an einem Gottesdienst grundsätzlich freiwillig.

Was nutzt es, wenn jemand zur Teilnahme gezwungen wird? Sobald er von denen, die ihn gezwungen haben, nicht mehr derart abhängig ist, wird man ihn nie wieder in der Kirche sehen.

Entweder macht der Gottesdienst Spaß, d.h. man geht gerne hin, weil man sich dort gut aufgehoben fühlt und die Veranstaltung für einen Sinn macht. Dann stellt sich die Frage nicht.

Oder an dem Gottesdienst stört etwas, so dass man nicht hingehen möchte: Er ist langweilig oder man hört dort Inhalte, die man nicht teilen kann oder will. Dann könnte man darüber ins Gespräch kommen. Vielleicht könnte man ja etwas daran ändern. Aber den Zwang zu einem Gottesdienst finde ich völlig unangemessen.

Wenn mich (als Pfarrer) ein Jugendlicher darauf ansprechen würde (oder seine Eltern), würde ich gerne das Gespräch suchen und danach fragen, woran es denn liegt. Vielleicht kann ich ja etwas ändern. Und ich würde diesen Jugendlichen einladen und sagen, dass ich mich freuen würde, wenn er kommt.
Ich würde vielleicht auch fragen, ob er es nicht wenigstens seinen Eltern zuliebe tun will.
Aber ich wäre nicht damit einverstanden, wenn jemand gezwungen würde.

Es kann Sondersituationen geben, in denen die Eltern nicht allein lassen können und selber am Gottesdienst teilnehmen wollen. Da wäre es mir zumindest wichtig, einvernehmliche Lösungen zu finden.

Grundsätzlich ist es zutreffend, dass die Eltern über die religiöse
Erziehung Ihrer Kinder bestimmen. Dies ist im Gesetz
über die religiöse Kindererziehung geregelt.

Dieses Gesetz regelt aber auch, dass das Kind nach Vollendung des
14. Lebensjahres selbst entscheiden kann, zu welchem religiösen
Bekenntnis es sich halten will. Dies bedeutet, dass man ab
dem 14. Geburtstag selbst entscheiden kann, ob man weiter dem von den
Eltern gewählten Glauben "treubleiben" möchte.

Also zwingen kann dich niemand.


0PinkUnicorn0 
Beitragsersteller
 26.03.2016, 20:35

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Daguett  26.03.2016, 20:41
@0PinkUnicorn0

Dann brauchst du nicht in die Kirche zu gehen, und zwingen kann dich auch niemand.

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Chichiri  26.03.2016, 23:34

Steht denn aber Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern nicht darüber? Ich kenn mich jetzt nicht aus, aber so wie ich das Gesetz über religiöse Kindererziehung gelesen habe, darf das Kind ab dem 14. Lebensjahr selber entscheiden welchen Glauben es annehmen will. 

Können die Eltern also nicht, wenn das Kind mit 16 aus der Kirche austritt, es dennoch zwingen in die Kirche zu gehen aufgrund des Aufenthaltsbestimmungsrechts?

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Daguett  26.03.2016, 23:43
@Chichiri

Nein, die Eltern können einem 16jährigen Kind nicht zwingen, in die Kirche zu gehen. 16jährige sind seit zwei Jahren "religionsmündig", d.h. sie dürfen allein entscheiden.


Außerdem gibt es in Deutschland ein Gesetz über die religiöse Kindererziehung, das aus dem Jahre 1921 stammt. Dort steht, dass Kinder erst ab 14 Jahren selbst entscheidenkönnen, an welche Religion sie sich halten wollen.

Und Religion kann niemanden aufgezwungen werden.


http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Die-Rechte-der-Kinder-Logo,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf



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Chichiri  26.03.2016, 23:48
@Daguett

Aber religionsmündig bedeutet doch nur, dass man seine Religion frei wählen darf oder? 

Es geht aber hier doch um den Kirchenbesuch... greift da nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Also Kind A, 16 Jahre alt, entscheidet sich aus der Kirche auszutreten. Die Eltern machen aber vom Aufenthaltsbestimmungsrecht Gebrauch und nehmen das Kind trotzdem in die Kirche? 

Weil in der Broschüre steht doch auch nur, dass man die Religion selber aussuchen darf...

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Daguett  26.03.2016, 23:58
@Chichiri

Kirche ist Religion, wenn ich die Kirche aus persönlichen/kulturellen oder religiösen Gründen ablehne, dann ist das ein Verstoß gegen Artikel 4 des Grundgesetzes.

Und ein 16jähriger kann ohne weiteres auch mal ein paar Minuten allein daheim bleiben.

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Chichiri  27.03.2016, 00:03
@Daguett

OK ^^; mich hätte eher interessiert, ob es dafür schonmal ein richterliches Urteil gibt, ob das Aufenthaltsbestimmungsrecht höher zu bewerten ist oder nicht. Weil ich das jetzt so gesehen hätte, dass die Eltern durchaus das Kind in die Kirche zwingen dürfen ^^;

Natürlich kann ein 16 jähriger alleine zu Hause bleiben - v.a. weil die wahrscheinlich Sonntag morgen noch im Bett liegen... hätte mich aber nur mal interessiert ob da schon mal richterlich geurteilt wurde ^^

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Tanzistleben  29.03.2016, 19:26
@Chichiri

Soweit ich informiert bin, bezieht sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht darauf, wo - örtlich gesehen - das Kind bzw. der Jugendliche leben soll und darf, ob es ein Auslandssemester in einem anderen Land verbringen darf, etc. Weiters greift es dort, wo es nächtliche Gesetzesbestimmungen gibt, was ja in vielen Bundesländern ganz unterschiedlich ist. Wenn ich das nicht beachte, begehe ich gleich mehrere Vergehen, wie Verletzung der Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz, etc. Tagsüber und in dieser Frage darf sich ein junger Mensch mit 16 Jahren schon völlig frei bewegen. Die Eltern haben also keinerlei Rechte mehr, das Kind zum Mitgehen zu zwingen. Was sie tun können, ist für die Zeit, die sie in der Kirche sind, ein Ausgehverbot verhängen, was aber in diesem Fall wohl ziemlich egal sein dürfte.

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Gesetzlich dürften sie dich bis zum 14. Lebensjahr zwingen, aber ich hab mir das auch nicht gefallen lassen und hab außer bei der Beerdigung meines Stiefvaters mit 12 das letzte mal Fuß in eine Kirche gesetzt.

Du kannst dich immer weigern, wenn es dir wichtig genug ist das du die Konsequenzen ertragen willst und sollten die Konsequenzen körperlich werden kann man immernoch zum Jugendamt gehen.