Eltern schmeißen mich raus?

4 Antworten

Wenn deine Eltern dich vor die Tür setzen, dann wirst du dich erstmal an Frage oder Bekannte wenden müssen. Vielleicht kannst du bei jemanden unterkommen!

Das Jugendamt ist in Ausnahmefällen zwar bis zum 21 Lebensjahr zuständig, aber dann auch nur, wenn vorher schon Maßnahmen vom Jugendamt liefen. In der Regel muss da alles schon vor dem 18 Lebensjahr gelaufen sein. Ansonsten wird man dich einfach wegschicken.

Hier könntest du dich auch an eine Beratungsstelle wenden. Aber auch die können dir keine Wohnung besorgen. Sie können dich beraten, wie du suchen könntest und welche Anträge du stellen könntest.

Wenn du rausgeflogen bist, dann wende dich an das Jobcenter, da die dir ggf. aufgrund des Rauswurfes eine Kostenübernahmeerklärung geben für die erste eigene Wohnung.

Nur damit hast du ja leider auch immer noch keine Wohnung. Also wirst du dich erstmal um eine Bleibe kümmern müssen, falls du nicht unter der Brücke schlafen willst.

Da wäre die Caritas z.B. ein Ansprechpartner:

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/wohnungslosigkeit/lebenaufderstrasse/ueberlebenshilfen-fuer-wohnungslose

Oder hier findest du weitere Tipps:

https://sozialplattform.de/inhalt/wohnungsnotfallhilfe

Ob am Ende deine Eltern auch noch dir zum Unterhalt verpflichtet sind, kommt natürlich darauf an, was du in deiner Ausbildung verdienst. Aber sie wären verpflichtet dir das Kindergeld weiterzuleiten, wenn sie keinen Unterhalt in mind. der Höhe des Kindergeldes zahlen.

Ansonsten kannst du das Kindergeld auf dich abzweigen lassen. Dafür benötigst du allerdings eine eigene Meldeadresse!

Und ansonsten keine Chance, dass es sich wieder einrenkt? So hättest du dann wenigstens noch Zeit dich auf einen Auszug vorzubereiten.

Du kannst dich auf jeden Fall an das Jugendamt wenden.

Selbstverständlich sind deine Eltern weiterhin unterhaltspflichtig und das Kindergeld steht dir dann auch zu. Allerdings wird dein Azubi-Gehalt angerechnet.

Solange du in der ersten Ausbildung steckst, sind deine Eltern Unterhaltspflichtig. Anlaufstelle wäre vermutlich erst mal das Jugendamt. Glaub ich


MaMaStef  12.09.2024, 20:32

Korrekt. Das Jugendamt ist die richtige Adresse :)