Eltern bei J2?

6 Antworten

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Die Frage ist nicht einfach zu beantworten.

Die J2 findet in der Regel im Alter von 16-17 Jahren statt.

In diesem Alter werden Jugendliche in der Regel als einwilligungsfähig betrachtet. D.h. dass der Jugendliche bestimmen darf, ob die Eltern dabei sind oder nicht. Bei Diagnosen von besonderer Tragweite oder wenn der Arzt das Gefühl hat dass der Jugendliche die Tragweite einer Entscheidung falsch eingeschätzt oder generell noch sehr naiv bezüglich der Einwilligungsfähigkeit ist, kann der Arzt sich im Einzelfall über den Willen des Jugendlichen hinweg mit dem Eltern besprechen.

Aber ein Recht bei der eigentlichen Untersuchung im Zimmer zu sein, haben die Eltern auf gar keinen Fall bei über 16-jährigen.

In bestimmten Fällen wie gesagt höchstens bei der Nachbesprechung.

Details: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/patienten-rechte-kind/

Gerade frage ich mich, ob die Frage anders herum gemeint ist und dazu kann man ganz kurz antworten: wenn der Jugendliche möchte, dass die Eltern dabei sind, dann dürfen sie es auf jeden Fall. Wenn der Arzt das nicht möchte kann man schlicht den Arzt wechseln.

Woher ich das weiß:Recherche

sie dürfen dabei sein, müssen aber nicht, also müssen im Sinne von dass die Eltern das Recht haben zu sagen, wir wollen dabei sein!

Äußert der Jugendliche seinen Wunsch, dass die Eltern bei der Untersuchung nicht dabei sind, ist das zu respektiren.

Anders schaut es bei den Ergebnissen aus. So lange der Jugendliche noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, also volljärig ist, haben die Eltern das Recht, zumindest bei relevanten Diagnosen, vom Arzt über diese informiert zu werden im Rahmen der gesundheitlichen Fürsorge.

lg, Anna

Ja, einmal weil sie die Eltern sind und zweitens, keine Geheimnisse zwischen den Kindern oder Jugendlichen und Eltern.

Wenn etwas ist, vom Arzt etwas gefunden zu haben, im Blut sollten die Eltern mit ihrem Kind über den Befund sprechen.

Was ist denn dabei. Man will ja das seinen Kindern gut geht, und gesund bleiben.


Oowzeed  25.06.2022, 10:32

Es ist ein großer Unterschied ob die Eltern erfahren wollen was die (relevanten) Ergebnisse sind oder ob sie bei der körperlichen Untersuchung dabei sein dürfen. Letzteres entscheidet ab dem 14. Lebensjahr der Jugendliche. Und auch bei Diagnosen darf ein Jugendlicher ab 14 äußern, dass er nicht möchte dass die Eltern das erfahren. Es liegt dann am Arzt die Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen und die Relevanz des Ergebnisses abzuwägen.

Es gibt genug Elternhäuser mit schwierigen Verhältnissen, wo es angebracht ist, dass ein oder sogar beide Elternteile nicht in alle gesundheitlichen Fragen eines Jugendlichen Einblick haben.

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Nur, wenn Du es erlaubst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

habakuk63  25.06.2022, 07:45

Echt, bei minderjährigen Kindern?

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Salus03  25.06.2022, 07:46
@habakuk63

J2 ist mit 17. Schweigepflicht ist je nach Bundesland ab 14 oder 15

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Oowzeed  25.06.2022, 11:06
@habakuk63

Es geht eben nicht um Kinder, sondern um Jugendliche. Ab 14 nehmen die Rechte der Eltern in allen Bereichen sukzessive ab und die Eigenverantwortung der Jugendlichen für sich und die Konsequenzen ihres Handelns zu.

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