Elektronische Geräte auf Stube?

2 Antworten

Du sprichst von der Bundeswehr?

Das hängt primär davon ab, was die Elektroinstallation der teils recht alten Gebäude hergibt und kann daher je nach Standort und den Vorgaben des Standortservices/Gebäudemanagements ("StOV") unterschiedlich sein. Wenn es hier Einschränkungen gibt (wovon auszugehen ist), sollten sie in der Kasernenordung bzw. als Auszug in Eurer "Stubenmappe" veröffentlicht sein bzw. dann auch von Eurem Spieß belehrt.

Üblich ist, daß Elektrogeräte in Unterkünften/Stuben nicht mehr als 1000 - 1200 Watt haben dürfen. Heizgeräte wie Heizlüfter sind meist grundsätzlich verboten (Brandschutz, Energieverbrauch). Frag im Zweifelsfall bei Eurem Spieß nach.
Ebenfalls üblich ist aus Brandschutzgründen, daß Geräte mit einer Heizeinrichtung, wie Wasserkocher, Kaffemaschine, Kochplatte etc.auf einer feuerfesten Unterlage (z. B. Fliese, Blech) stehen müssen.

Was ggf. nötige Prüfsiegel betrifft: Da es sich hier um private Geräte handelt, ist, sofern sie nicht dienstlich benutzt werden, für diese nicht die Bundeswehr, sondern der Betreiber (also Du) für deren Sicherheit zuständig. Offizielle Zeichen des Herstellers, daß sie Europäischen Normen entsprechen (VDE, CE, GS) sollten also genügen. Trotzdem verlangen manche Kasernenkommandanten, daß bestimmte Geräte bei dauerhaftem Gebrauch in der Kaserne der Elektrofachkraft zur Schutzleiterprüfung (DGUV 3) vorgestellt werden, könnte ja was sicherheitsrelevantes kaputt oder beschädigt sein. Auch hier sollte Euer Spieß Bescheid wissen. Meist gibt es in den Einheiten ein oder mehrere Personen, die das machen dürfen/können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – pensionierter Berufssoldat

Bei uns war das max, ein Wasserkocher, Radio und eben kleinzeugs (Ladegerät, Laptop etc.).

Übliche VDE/GS Zeichen reichten hier aus.