Einsehen des Musikindex?

1 Antwort

Die Liste jugendgefährdender Medien ist nur teilweise öffentlich (s. Abschnitte Listenteile und Bekanntmachung).

"Eine kostenfreie Einsicht in die BPJMAKTUELL ist in zahlreichen öffentlichen Bibliotheken möglich. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz beliefert dazu auf Anfrage Bibliotheken über einen Freiverteiler. Aus Gründen des Jugendschutzes erfolgt keine Bereitstellung der amtlichen Indizierungsdaten im Internet."

https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/wie-laeuft-ein-indizierungsverfahren-ab/listenfuehrung