Einreise nach DE wer kontrolliert die Quarantäne?
Hallo,
ich bin erst geimpft und kam aus einem Hochriskogiebt. Am Flughafen in DE wurde nichts kontrolliert und ich musste oft die Bahn wechseln bis zu meinem Aufenthaltsort.
Meine Frage jetzt wer Prüft das eigentlich, dass ich die 5 Tage auch daheim bin? Es hat ja am Flughafen niemanden Interessiert.
Danke und vielleicht hat jemand damit selbst Erfahrungen gehabt.
LG
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Reisen und Urlaub
Das Gesundheitsamt deiner Gemeinde wird über deine Einreise informiert. Du musst dich digital registriert haben.
Nach Aufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet müssen Personen, bevor sie einreisen, eine digitale Einreiseanmeldung* ausfüllen: Dies kann frühestens drei Tage vor der Einreise geschehen. Wer seine Angaben in dem Portal eingibt, erhält eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle (etwa am Flughafen durch die Bundespolizei) oder an einem Grenzübergang vorzeigen muss. Zusätzlich wird automatisch das zuständige Gesundheitsamt* informiert, falls eine Quarantänepflicht vorliegt.
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Bußgelder: Das können Verstöße kosten
Die Bußgelder für Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) können beträchtlich sein, den Rahmen hierfür geben die Bundesländer vor, im Einzelfall entscheiden die Kommunen.
So können dies etwa in Bayern oder auch in Nordrhein-Westfalen 250 Euro für Auslandsrückkehrer mit einem fehlenden Corona-Test oder einer nicht bzw. fehlerhaft ausgefüllten Einreiseanmeldung sein. Wer ohne Test aus Hochrisiko-Gebieten oder aus einem Virusvariantengebiet einreist, kann unter Umständen noch höher bestraft werden.
Die häusliche Quarantäne sieht vor, dass man unverzüglich in die eigene Wohnung oder an den gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückkehrt und dort bleibt. Selbst Einkäufe sind untersagt.
Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eine "Zwangsquarantäne" als Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung von Sars-CoV-2 möglich. Verstöße gegen eine Quarantäneanordnung können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Wer die Quarantänepflicht verletzt und dadurch die Krankheit verbreitet, muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Daneben können Reiserückkehrer nach dem IfSG unter anderem dazu verpflichtet werden, sich ärztlich untersuchen zu lassen und Auskunft zu geben (z.B. über ihre Identität, Reiseroute und Kontaktpersonen). Wer hiergegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden kann.
Die örtliche Ordnungsamtbehörde kontrolliert das spontan