Einkommenssteuer doppelt zahlen?

Mungukun  25.03.2025, 22:56
Jetzt hab ich im Februar eine Rechnung vom Finanzamt bekommen

Vom Finanzamt in Österreich oder in Deutschland?

Nessa1609 
Beitragsersteller
 25.03.2025, 23:08

Von Deutschland

1 Antwort

Jetzt hab ich im Februar eine Rechnung vom Finanzamt bekommen, in der die mich daraufhinweisen das die Einkommenssteuer für das 1. Quartal fällig wird.

Du hast dann die Mahnung bekommen, weil du am 10.3. die Vorauszahlung nicht entrichtet hast.

Die Festsetzung der Vorauszahlung ist schon im letzten Steuerbescheid passiert, den du bekommen hast. Diese festgesetzten Vorauszahlungen bleiben so lange bestehen, bis sie geändert werden.

Meine Arbeitgeber haben ja jetzt die Einkommenssteuer aber für das 1. Quartal schon gezahlt

Dein Arbeitgeber zahlt nicht quartalsweise, sondern führt monatlich Lohnsteuer ab.

Die meinten das wird dann als Guthaben verwendet, macht aber kein Sinn, weil die das ja nicht verrechnen können wenn das so wie sonst immer der Arbeitgeber zahlt.

Natürlich kann das verrechnet werden mit dem Steuerbescheid 2025, welchen du erhältst, nachdem du die Steuererklärung 2025 abgegeben hast. Jeder Steuerbescheid ist so aufgebaut:

Festgesetzt werden
- Steuerabzug vom Lohn
- bereits getilgt
= Verbleibende Steuer

In "bereits getilgt" tauchen dann die geleisteten Vorauszahlungen auf und werden auch da wieder erstattet.

Also warum soll ich das jetzt „doppelt“ bezahlen?

Weil es eben festgesetzt und nie aufgehoben worden ist, da du nie einen Antrag auf Herabsetzung gestellt hast. Bei der Festsetzung von Vorauszahlungen muss das Finanzamt immer erst einmal davon ausgehen, dass die Einkommen so sind wie im letzten Steuerbescheid.

Die meinten wohl, das ich das jetzt zahlen muss und die das nicht Rückwirkend ändern können sondern nur, das es halt ab dem nächsten Quartal dann normal so wie immer weiter läuft. ( Das es halt vom Arbeitgeber abgezogen wird usw)

Eine Vorauszahlung kann auch rückwirkend herabgesetzt werden. Dazu musst du schriftlich oder über Elster einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung ab dem 1. Quartal 2025 stellen.

Der schon entstandene Säumniszuschlag ist jedoch rechtmäßig entstanden und weiter zu bezahlen, da die bisher festgesetzten und gültigen Vorauszahlungen nicht fristgemäß entrichtet worden sind. Hier kann ein Antrag auf Erlass der Säumniszuschlage gestellt werden. Das ist aber eine Ermessensentscheidung des Finanzamtes und dem Erlass muss nicht stattgegeben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung