Einkommensgrenze Familienversicherung Ehepartner?

3 Antworten

Die Einkommensgrenze liegt momentan bei 505 € monatlich, wobei es immer um das regelmäßige Einkommen geht. Bei Kapitalerträgen wird nur der den Sparerpauschbetrag (1.000 €) übersteigende Betrag heran gezogen.

Dann schau mal bitte hier: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/familienversicherung/gesamteinkommen-berechnung-bei-der-familienversicherung_240_497596.html

wie z.B.: Berechnung des regelmäßigen Gesamteinkommens
Bei der Feststellung, ob die maßgebenden Grenzen des Gesamteinkommens beim Bezug vom Einkommen von Familienangehörigen oder von nicht gesetzlich versicherten Eltern überschritten werden, sind die Einkünfte zu berücksichtigen, die regelmäßig im Monat erzielt werden bzw. zufließen. Daneben werden auch Einkünfte berücksichtigt, die in größeren Zeitabständen erzielt werden, wie z.B. Einmalzahlungen, sofern sie mindestens einmal jährlich gewährt werden. Sie sind anteilmäßig mit dem auf den Monat bezogenen Betrag zu berücksichtigen.
Woher ich das weiß:Recherche

Nonochen78 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 16:11

Danke 👍

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Von Experte okieh56 bestätigt

1/7 der Bezugsgröße, also 505€ pro Monat.


Nonochen78 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 09:42

Dankeschön 👍aber wie verhält es sich bei Kapitaleinkünften( Zinserträgen)? Werden die bis zu einem Betrag von 1000 Euro( Sparerpauschbetrag) nun angerechnet oder nicht?

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