Eingliederungsvereinbarung Job Center?
Hallo,
ich habe eine Eingliederungsvereinbarung mit der Gültigkeit: bis auf weiteres am 06/2019 bei meiner ehemaligen Vermittlerin beim Job Center Potsdam unterschrieben. Jetzt wurde mir mitgeteilt das die Eingliederungsvereinbarung unzulässig und somit ungültig ist, da nach einigen gerichtsurteilen in Deutschland beschlossen wurde das dies gesetzes widrig ist.
Kann mir einer der aus dem Fachbereich kommt sagen ob dies so richtig ist ?
Wenn ja, dürfen die mir keine Sanktion geben, da ja dann die Eingliederungsvereinbarung ungültig ist.
Eine neue gab es zwischenzeitlich nicht. Habe auch seit Januar wieder eine neue Vermittlerin.
Auf eine Aussagekräftige Antwort würde ich mich freuen.
LG
Bianka
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kaventsmann65/1598538128155_nmmslarge__497_0_1456_1456_c7e6d7fc5b61bf37064cbe9e2b4f72c8.jpg?v=1598538128000)
es geht offenbar um nicht zulässige, pauschale Bewerbungsbemühungen. Dh. je nach Alter darf man in der EGV nicht einfach sagen, man müßte 10 Bewerbungen pro Monat schreiben
Wie gesagt es es um "pauschale" Bewerbungen. Individuell darf das schon vereinbart werden
Hier z. B. bei mehr als 15 Bewerbungen als unzulässig
https://www.gegen-hartz.de/news/mehr-als-15-blindbewerbungen-sind-unzulaessig
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo,
nein, es geht um keine Bewerbungen. Es geht mal wieder um eine sinnlose Maßnahme (wo man Bastelt mit Personen Ü50 ich selbst bin 35J) was ich nicht mehr einsehe tun zu müssen. Ich habe mir selbst ein Bundesfreiwilligenjahr gesucht was ab November beginnen würde, jedoch teilt mir die neue Vermittlerin am Donnerstag telefonisch mit, dass Sie mir es verbietet das Bufdi zu absolvieren und ich die sinnlose Maßnahme zu leisten hätte. Sie drohte mir mit ner Sanktion.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ErsterSchnee/1444743997_nmmslarge.jpg?v=1444743997000)
Du bist beim Jobcenter gemeldet und suchst Arbeit. Du schreibst also Bewerbungen. Und du nimmst auch einen Job an, der nicht dein Traumjob ist - weil du ja clever genug bist, um zu wissen, dass du dann trotzdem weitersuchen kannst
Warum sollte das Jobcenter dich dann also sanktionieren?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo,
nein, es geht um keine Bewerbungen. Es geht mal wieder um eine sinnlose Maßnahme (wo man Bastelt mit Personen Ü50 ich selbst bin 35J) was ich nicht mehr einsehe tun zu müssen. Ich habe mir selbst ein Bundesfreiwilligenjahr gesucht was ab November beginnen würde, jedoch teilt mir die neue Vermittlerin am Donnerstag telefonisch mit, dass Sie mir es verbietet das Bufdi zu absolvieren und ich die sinnlose Maßnahme zu leisten hätte. Sie drohte mir mit ner Sanktion.