Eingliederungsvereinbarung Job Center?

2 Antworten

es geht offenbar um nicht zulässige, pauschale Bewerbungsbemühungen. Dh. je nach Alter darf man in der EGV nicht einfach sagen, man müßte 10 Bewerbungen pro Monat schreiben

Wie gesagt es es um "pauschale" Bewerbungen. Individuell darf das schon vereinbart werden

Hier z. B. bei mehr als 15 Bewerbungen als unzulässig

https://www.gegen-hartz.de/news/mehr-als-15-blindbewerbungen-sind-unzulaessig


Delfin1985 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 11:42

Hallo,

nein, es geht um keine Bewerbungen. Es geht mal wieder um eine sinnlose Maßnahme (wo man Bastelt mit Personen Ü50 ich selbst bin 35J) was ich nicht mehr einsehe tun zu müssen. Ich habe mir selbst ein Bundesfreiwilligenjahr gesucht was ab November beginnen würde, jedoch teilt mir die neue Vermittlerin am Donnerstag telefonisch mit, dass Sie mir es verbietet das Bufdi zu absolvieren und ich die sinnlose Maßnahme zu leisten hätte. Sie drohte mir mit ner Sanktion.

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Du bist beim Jobcenter gemeldet und suchst Arbeit. Du schreibst also Bewerbungen. Und du nimmst auch einen Job an, der nicht dein Traumjob ist - weil du ja clever genug bist, um zu wissen, dass du dann trotzdem weitersuchen kannst

Warum sollte das Jobcenter dich dann also sanktionieren?


Delfin1985 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 11:42

Hallo,

nein, es geht um keine Bewerbungen. Es geht mal wieder um eine sinnlose Maßnahme (wo man Bastelt mit Personen Ü50 ich selbst bin 35J) was ich nicht mehr einsehe tun zu müssen. Ich habe mir selbst ein Bundesfreiwilligenjahr gesucht was ab November beginnen würde, jedoch teilt mir die neue Vermittlerin am Donnerstag telefonisch mit, dass Sie mir es verbietet das Bufdi zu absolvieren und ich die sinnlose Maßnahme zu leisten hätte. Sie drohte mir mit ner Sanktion.

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