Eingelagerte Sachen werden nicht abgeholt....was tun?

5 Antworten

schreib ihm eine letzte nachricht in der du ihm klarmachst dass wenn er genau DANN nicht reagiert und das zeug abholt dass du es dann selbst zu geld machst. nach diesem zeitraum und unter vorankündung halte ich es für moralisch vertretbar die sachen dann einfach selber zu verscherbeln, weil dein bekannter dann wirklich genug warnungen und ermahnungen bekommen hat und die möglichkeit die sachen zu holen.


TETTET  02.07.2013, 10:26

halte ich es für moralisch vertretbar

Das vielleicht, rechtlich ist es aber völlig unzulässig.

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waldfee1606  02.07.2013, 21:21
@TETTET

es ist ja wohl nicht die Pflicht des Fragestellers die Sachen weiterhin aufzubewahren - wenn der Eigentümer sie also nicht holt kann er nach Vorwarnung quasi machen was er will.

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TETTET  03.07.2013, 08:34
@waldfee1606

Wenn man denn so absolut keine Ahnung von der Rechtslage hat, wieso antwortet man dann hier?

es ist ja wohl nicht die Pflicht des Fragestellers die Sachen weiterhin aufzubewahren

Doch. Er kann die Sachen allerdings auf Kosten des Eigentümers einlagern lassen.

wenn der Eigentümer sie also nicht holt kann er nach Vorwarnung quasi machen was er will.

Das Gesetz, welches erlaubt, mit fremdem Eigentum zu tun, was man will, hast du doch bestimmt auch parat, oder? Deutlich gesagt, ist auch das völliger Unsinn.

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Du kannst seine Sachen nicht einfach so verkaufen.

Setz ihm lieber eine Frist, nach deren Ablauf Du Kosten in Höhe von X Euro für die Verwahrung geltend machen wirst.

Schau mal hier nach:

Der Verwahrer kann, wenn eine Zeit für die Aufbewahrung nicht bestimmt ist, jederzeit die Rücknahme der hinterlegten Sache verlangen. Ist eine Zeit bestimmt, so kann er die vorzeitige Rücknahme nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Verjährung des Anspruchs beginnt mit dem Verlangen auf Rücknahme.

Du musst ihn schriftlich mahnen. Am besten per Einschreiben damit er hinterher nicht sagen kann das er nichts davon wusste. Die Frist für die Abholung liegt (glaube ich) bei 6 Monaten. Frag zur Sicherheit lieber einen Anwalt.


TETTET  02.07.2013, 10:04

Die Frist für die Abholung liegt (glaube ich) bei 6 Monaten.

So ist das mit dem Glauben. Das geht öfter mal in die Hose. Die einzige Frist hier könnte sein, dass man nach 10 Jahren das Eigentum ersitzt.

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wenn du ihm ein Frist gesetzt hast und er nicht reagiert hat, dann ja!


Take777  02.07.2013, 09:08

Nein das kann er nicht, sein Kumpel ist immer noch Eigentümer und jede Käufer würde an verkauften Sachen kein Eigentum erwerben. Der Verkäufer könnte sich dann sogar eines Betruges strafbar machen.

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sag ihm, dass du die Sachen sonst verkaufst, wenn es ein guter Freund/Bekannter wäre würde er antworten...