Einfriedungen am Gründstück?
Hallo ich plane gerade bei unserem Neubau den Gartenzaun, Sicht/-Lärmschutz
Bei einem Blick in den Bebauungsplan habe ich folgendes gefunden:
Einfriedungen: Höhe max. 1,20 m, als senkrechte Holzlattenzäune oder Metallzäune, Maschendrahtzäune straßenseitig jedoch nur mit mind. 1-reihiger Vorpflanzung als freiwachsende Hecke.
Soll das bedeuten, dass mein Zaun bzw Sicht/-Lärmschutz nicht höher wie 1,20 sein darf, oder wie ist hier "Einfriedung" zu verstehen ?
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die jeweilige Landenbauordnung ist zu beachten, ab welcher Höhe Einfriedungen, Sichtschutzzäune einer Baugenehmigung bedürfen. Daneben gibt es auch in den meisten Bundesländern ein Nabarschaftsgesetz, was Anwendung finden kann.
Meiner Meinung nach ist bei 1.20m Höhe Ende. Der Meinung anderer hier, dass ein höhrer Sichtschutz keine Probleme verursache wenn dieser, auch mit Abstand, errichtet wird, widerspreche ich.
Direkt an einer Grenze errichtet, auch mit 1cm-50c Abstand, hätte ein Sichtschutz den Charakter einer Einfriedung. Weiterhin würde ein höherer Zaun, auch in 3m Absstand zur Grenze. dem gewünschten Charakter einer offenen Gartenlandschaft widersprechen.
Abzustellen ist auch auf die Wirkung eines solchen Sichtschutzzaunes oder ähnlich wirkende Sachen, wie z.B. eine Hecke etc, wenn diese sich in weniger als 3m Entfernung zur gemeinsamen Grenze befindet. Unter Umständen wäre ein solcher Zaun ggf. als baugenehmigungspflichtiges Bauwerk zu betrachten.
Beispiel: https://www.ra-kotz.de/errichtung-sichtschutzwand-nachbargrundstueck-hin-unzulaessigkeit.htm
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jein, ist natürlich ein sperzieller Fall und nicht 1:1 auf deine Situation anzuwenden.
Natürlich kann man mit den Nachbarn reden und eine Vereinbarung treffen. Bringt aber alles nichts, da es ja noch den Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen gibt. In dem Fall kann seitens der Stadt auf Einhaltung der 1.20 gepocht werden, auch beim Sichtschutz der eine quasigleiche Wirkung hat und immer noch dem gewünschtem Erscheinungsbild entgegensteht.
Man kann als Gemeinschaft innerhalb der Siedlung versuchen den B-Plan ändern zu lassen oder eine Ausnahmeregelung dafür zu bekommen. Das ist aber ein weiter Weg.
Alternativ wäre ein mobiler Sichtschutz denkbar, ähnlich den Windschutz an stränden. Der wird nur aufgebaut, wenn er gerade tatsächlich gebraucht wird.
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Soll das bedeuten, dass mein Zaun bzw Sicht/-Lärmschutz nicht höher wie 1,20 sein darf
Korrekt. Die Einfriedung ist allerdings nur die Abgrenzung deines Grundstückes zu dem nächsten.
Einen Sichtschutz kannst Du dennnoch bauen, allerdings musst Du die Abstandsflächen lt. Bauordnung einhalten.
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Ja, somit das zu verstehen
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der ZAun darf nur 120 cm hoch sein,
die Hecke kann immer mal wieder höher wachsen, müsste aber beschnitten werden...
am besten zum Spätherbst, dann störst du keine brütenden Vögel und die Pflanzen bestocken sich im nächsten Frühling prima und die Hecke wird immer dichter
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ehrsam/1580322436878_nmmslarge__0_0_126_126_ecba38a3b30dc654ab2ee7bad3f2359b.jpg?v=1580322437000)
Die Höhe der Einfriedung ist festgelegt, die darfst du nicht
überschreiten.
Wenn du an eine Hecke davor setzt die kannst du höher
wachsen lassen, muß aber dafür sorgen, das du Sie
auf der Nachbarseite auch schneiden kannst, die darf nicht
dort rüber wachsen.
opi ehrsam
oh, sehr interessant.
in dem Artikel haben sich die Parteien ja zu guter letzt dazu entschlossen, eine gemeindschaftliche Einfriedung von 1,80 höhe zu errichten - was dann wohl kein Problem dar stellt?!