Eine Polizistin in ihrer Dienststelle als unfähig zu beschreiben, ist das eine Beleidigung?

2 Antworten

Die Polizistin hat eine Ausbildung gemacht oder sogar studiert. Sie hat Klausuren und etliche Modulprüfungen geschrieben und bestanden. Sie hat eine Abschlussprüfung abgelegt. Sie hat ggf sogar eine Bachelorarbeit geschrieben.

Du hast null Ahnung von ihrer Tätigkeit.

Wenn du sie also vor versammelter Mannschaft als unfähig bezeichnest, fällt das auch auf Kollegen und Dienstabteilungsleiter zurück.

Seibst wenn sie einen Fehler gemacht haben sollte, bedeutet das keine generelle Unfähigkeit.

Es ist anmaßend und respektlos. Es wurde geäußert, um ihr Ansehen zu schmälern und sie öffentlich zu demütigen. Daher wird auch der Dienstherr ggf dagegen vorgehen, auch wenn sie selbst darüber steht.

Im Ernstfall wird ein Richter entscheiden, ob diese Aussage beleidigend gemeint war.

Gruß S.

Alles, was ehrverletzend sein kann, kann auch eine Beleidigung sein.

Und wie Sirius schon richtig geschrieben hat, ist es einfach anmaßend, so etwas zu äußern. Ich beurteile ja auch keine Bankkaufleute.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017