Einburgerung trotz Alg II?

2 Antworten

Die Abhängigkeit von Sozialleistungen würden der Einbürgerung im Wege stehen. Denn eine der Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html


lschecker90gf 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 18:20

Wenn die Arbeitslosigkeit nicht auf eigenes verschulden zurückzuführen ist gibt es ausnahmeregelungen. Hätte ich mal irgendwo gelesen.

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lschecker90gf 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 18:25
@JessyFfm

Kannst du im link in der nächsten Antwort nachlesen

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JessyFfm  04.08.2020, 18:27
@lschecker90gf

Damit wollte ich das nicht in Frage stellen, sondern nur klar stellen, dass ich dann leider nichts dazu sagen kann, ob jemand anderes als du, die Gebühren für die Einbürgerung tragen muss.

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