Eidesstattliche Erklärung für Simson S51?
Moin,
ich habe mir eine Simson S51 gekauft und restauriert. Da ich keine 6+ Monate für die KBA Papiere warten will, bin ich zum TÜV und der Prüfer meinte alles Super, das Moped bekommt die 60er-Papiere. Er bräuchte nur eine eidesstattliche Erklärung, dass das Moped nicht gestohlen ist. Wo bekomme ich denn so eine Erklärung her? Bei der Polizei oder vielleicht bei der Zulassungsstelle?
EDIT:
Ich war heute bei der Zulassungsstelle. Sie waren mit dieser Angelegenheit komplett überfordert. Am Ende standen 3 Kollegen da und haben nachgedacht, was zu tun ist. Bin danach zur Polizei und sie haben mir dort ein schreiben in 5 Minuten ausgestellt, dass die Fahrzeuge nicht gestohlen sind.
3 Antworten
Die Überprüfung, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist, erfolgt mittels einer Abfrage des zentralen Farzeugregisters durch die Zulassungsstelle, bevor diese eine neue Betriebserlaubnis auf Basis des TÜV-Gutachtens erteilt. Bei Bedarf kann sie eine selbst eine eidesstattliche Versicherung verlangen.
Es ist somit nicht Aufgabe des Prüfers, das vorab zusätzlich zu kontrollieren. Die Zulassungsstelle weiß schon, wie sie ihre Arbeit zu machen hat. Der Prüfer benötigt keine eidesstattliche Erklärung von dir, um den technischen Zustand des Fahrzeugs zu beschreiben.
Da diese Forderung absolut unüblich ist, gibt es dafür auch keine Vordrucke. Sollte der Prüfer irrtümlich weiter darauf beharren, kannst du ihm eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle vorlegen, die unnötigen Kosten für die doppelte Abfrage solltest du dir danach vom Kundenservicecenter erstatten lassen.
Eine Eidesstattliche Erklärung entsprechend dem BGB kann man nur Amtspersonen (Beamten) gegenüber erklären. Soweit mir bekannt, gehören Prüfer technischer Überwachungsvereinen nicht dazu.
Aber Du hast die Sache ja inzwischen lösen können 😉👍
Die musst du selber frei formulieren, als Beleg würde sich zusätzlich ein Kaufvertrag oder eine Nachfrage bei der Polizei anhand der Fahrgestellnummer anbieten.