Ehemalig ADHS & zur Polizei?
Ich befand mich bis 2018/19 in Behandlung wegen ADHS und habe auch dementsprechend Tabletten bekommen. Kann die Polizei mich deswegen ablehnen? Hab schon alles im Einstellungstest hinter mir fehlt nur noch der Ärztliche Test…
Ausserdem hab ich ein Schreiben von meiner ehemaligen Psychologin wo drin steht das ich „Geheilt“ bin und bei mir keinerlei „Einschränkungen“ mehr Vorhanden sind.
2 Antworten
Wenn du noch behandlungsbedürftig bist und regelmäßig Medikamente brauchst, bist du pdu.
Dass deine Psychologin dich nach 1 Jahr für geheilt hält, zeugt nicht von großer Kompetenz. Oder die Diagnose war falsch.
Ein Urteil, ob die Einschränkungen relevant für die Diensttauglichkeit sind, steht ihr nicht zu.
Das Problem mit diesen Diagnosen ist, dass man sie zu gern und zu oft als Entschuldigung für andere Defizite herholt. Dann will man sie plötzlich wieder los werden ....
Gruß S.
- ADHS ist ein Thema für Psychiater und nicht Psychologen.
- ADHS ist unheilbar. Man kann es medikamentös behandeln, managen und maskieren, aber nicht heilen!