Eheähnliche Gemeinschaft + getrennte Wohnung
Hallo zu meiner Frage: Mein Partner und ich leben derzeit noch bei unseren Eltern. (Er hat jedoch sein eigendes Stockwerk). Beide von uns sind berufstätig (unbefristeter Vertrag) in einer weltweiten sehr erfolgreichen Firma. Gerne würden wir auch füreinander sorgen, falls estrong texts zu Schwierigkeiten kommt. Allerdings würde vorerst auch jeder gerne noch in seinem Heim wohnen bleiben. Ist es uns trotzdem möglich eine eheähnliche Gemeinschaft anzumelden?
Vielen Dank im Voraus.
8 Antworten
Lebt ihr in Deutschland? Hier kann man sowas nicht "anmelden", ihr könntet aber eine vertragliche Vereinbarung treffen, dazu berät euch der Notar eurer Wahl.
Bevor du hier rummaulst geh lieber was arbeiten!!!
Dann könnt ihr wie gesagt eine schuldrechtliche, notarielle Vereinbarung treffen, da kann man z.B. Unterhaltsansprüche (die ja gesetzlich nicht gegeben wären) regeln. Wenn ihr das wollt, solltet ihr euch von eine Notar beraten lassen.
Das mit dem zusammen wohnen ist eigentlich nur erforderlich, wenn der Begriff für die Berechnung von Sozialleistungen oder ähnlichem verwendet wird. Für eine notarielle Verinbarung müsst ihr (meines Wissens nach) nicht zusammen wohnen.
was wollt ihr damit bezwecken,sowas >anzumelden< bei wem,es hat kein sinn bzw. keine vorteilen beiderseits,und was soll diese "gemeinschaft" für eine bedeutung/nutzung haben
Eine eheähnliche Gemeinschaft setzt eine gemeinsame Meldeadresse voraus.Eheähnliche Gemeinschaften werden aber staatlicher seits nicht gefördert,siehe zB das Erbrecht.
das denke ich nicht. In einer Ehe wohnt man doch auch zusammen, oder ist zumindest am selben Wohnort gemeldet. (manchmal arbeiten die Ehepartner ja auch an weit auseinader gelegenen Arbeitsplätzen und sehen sich nur am WE in der gem. Wohnung)Ich denke, ihr müßtet zmindest am selben Wohnungsort gemeldet sein...
Genau deshalb stelle ich die Frage! Können wir eine eheähnliche Gemeinschaft anmelden obwohl wir getrennte Wohnungen haben! Irgendein Unterschied muss es ja zur "richtigen" Ehe geben. Und dass einer von uns beiden den 1. Wohnsitz beim anderen anmeldet wird wohl auch nicht ausreichen?!?!
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehe%C3%A4hnliche_Gemeinschaft
Es setzt auf alle Fälle eine gemeinsame Wohnung voraus.
Rechtlich gesehen, seid ihr im Moment gar nichts. Bisher sind es noch eure Eltern, die für euch sorgen, weil ja jeder von euch wahrscheinlich zu Hause billig wohnt.
Ja wir leben in Deutschland