EG Kontrollgerät defekt, was tun?

2 Antworten

Der Artikel ist übrigens in der EG Kontrollgeräte Verordnung 165/2014 zu finden.

Da stehen u.a. auch die Sachen mit Fahrer Karte und Nachtrag usw. drin

Hallo,

du meldest das deinem Vorgesetzten das dein digitaler Tacho defekt ist. Du darfst Fahren aber nur wenn du vor Fahrtantritt einen Ausdruck machst und diesen dann ausfüllst. Am Ende der Fahrt machst du das ebenfalls.

Artikel 37 Verfahren bei einer Fehlfunktion des Gerätes
(1) Bei Betriebsstörung oder Fehlfunktion des Fahrtenschreibers muss das Verkehrsunter-
nehmen die Reparatur, sobald die Umstände dies gestatten, von einem zugelassenen
Einbaubetrieb oder einer zugelassenen Werkstatt durchführen lassen.
Kann die Rückkehr zum Standort des Verkehrsunternehmens erst nach mehr als einer
Woche nach dem Tag des Eintritts der Betriebsstörung oder der Feststellung der Fehlfunk-
tion erfolgen, so ist die Reparatur unterwegs vorzunehmen.
In den gemäß Artikel 41 getroffenen Maßnahmen ermächtigen die Mitgliedstaaten die zu-
ständigen Behörden dazu, die Benutzung des Fahrzeugs zu untersagen, wenn eine Be-
triebsstörung oder Fehlfunktion nicht gemäß Unterabsatz 1 oder 2 des vorliegenden Ab-
satzes behoben wird, sofern dies mit den nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden
Mitgliedstaats im Einklang steht.
(2) Während einer Betriebsstörung oder bei Fehlfunktion des Fahrtenschreibers vermerkt
der Fahrer die Angaben, mit denen er identifiziert werden kann (Name, Nummer seiner
Fahrerkarte oder seines Führerscheins), zusammen mit seiner Unterschrift sowie die vom
Fahrtenschreiber nicht mehr ordnungsgemäß aufgezeichneten oder ausgedruckten Anga-
ben über die verschiedenen Zeiten:
a) auf dem Schaublatt bzw. den Schaublättern oder
b) auf einem besonderen Blatt, das dem Schaublatt oder der Fahrerkarte beigefügt

Ich denke das sollte dann reichen. Wenn du keinen Ausdruck machen kannst dann nimmst du die Papierrollen vom Tacho.