EBay Sachen weiterverkaufen?
Hallo zusammen. Ich habe mir vor einigen Wochen etwas über eBay-Kleinanzeigen umsonst geholt (Schreibtisch in echt guter Qualität). Jetzt brauche ich ihn aber nicht mehr und will ihn wieder weiterverkaufen. Daher ist mir die Idee gekommen einfach so etwas des Öfteren zu machen, also Sachen umsonst über eBay abholen und für wenig Geld weiterverkaufen. Darf ich sowas überhaupt oder ist das Verboten?
2 Antworten
Das wäre dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Ist erlaubt, musst nur ein Gewerbe anmelden, da Du ja mit Gewinnabsicht handelst.
Volljährig bist Du ja wohl, denn sonst brauchst Du die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes.