eBay Problem: angeblich verloren gegangen

6 Antworten

Darüber scheint bei eBay auch nichts zu stehen. Finde zumindest nichts.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_2.html

Kann mir jemand helfen?

Schreibe ihm: "Gem. §§ 6f. ebay-AGB mangelt es dem erforderlichen Grund ihrer Gebotsrücknahme. Sie sind daher ausdrücklich aufgefordert, konkrete Unstände und den genauen Sachverhalt zu schildern, der zu dem behaupteten Untergang führte und darüber eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass der Artikel tatsächlich nicht mehr vorhanden ist, in der sie ausdrücklich bestätigen, die Rechtsfolgen einer eidlichen Falschaussage zur Kenntnis genommen zu haben."

Wenn das nichts bringt, hast du leider schlechte Karten: Auch wenn du IMHO zurecht argwöhnst, er habe den Artikel garnicht verloren, sondern möchte ihn zu dem Gebot nicht gern verkaufen: Rechtlich darf er gem. §§ 6 ff. ebay-AGB und n. §§ 119 ff. BGB tatsächlich Angebotsabgabe anfechten :-(

Sofern er nicht dumm genug wäre, den oder einen nahezu identischen Artikel neu anzubieten, kannst du da wenig machen, falls doch, einiges :-(

G imager761


clubschalker 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 18:58

Danke für die Antwort. In dem Link steht jedoch nur etwas zu Käufer. Das deckt meines Erachtens den aktuellen Fall nicht ab.

Letzlich geht es um einen Betrag von 5€ zzgl. 7€ Versand. Vergleichbare Artikel werden aber ab 20€ versteigert (also schon ein Unterschied, den ich bedauere).

Laut ebay AGB hat der Verkäufer sein Problem via "Problem lösen" weiterzugeben (das entspricht dann deinem Hinweis auf das, was ich ihm schreiben soll), was er wie beschrieben nicht gemacht hat (kommt vielleicht noch). Wenn er das nicht tut, kann ich mich ja an eBay wenden. Mal schauen, ob das was bringt. Wahrscheinlich hab ich zudem Pech, da die Zahlmethode Überweisung ist und ich somit keinen Käuferschutz habe.

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Selbstverständlich hast Du einen gültigen Kaufvertrag, den Du sogar anwaltlich einfordern kannst, bzw. einen Deckungskauf vornehmen. Fragt sich nur, wie weit Du gehen willst, bzw. wie hoch der Wert ist. Ansonsten tiefrot bewerten mit je einem Stern, dass tut dem Verkäufer richtig weh.

Dass der Artikel nicht mehr vorhanden ist, hätte er auch vor Auktionsende bemerken müssen. Wahrscheinlich war ihm der Preis zu niedrig. Ob du jetzt Ersatzanspruch, gleich wie, beanspruchen kannst, weiß ich nicht, aber du kannst es bei der Problemlösung ja hinschreiben, dass der Artikel nach Auktionsende nicht mehr vorhanden war. Bewertung würde ich negativ geben, wenn das möglich ist.


Rambazamba4711  16.11.2014, 18:00

Ich darf nichts zum Verkauf anbieten was ich nicht besitze. Solche Spässchen haben schon viele versucht und mussten letzlich sogar noch zusätzlich Anwaltskosten bezahlen. Alles eine Frage der richtigen Rechtsschutzversicherung. Aber auch ohne ist die Sache eindeutig.

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imager761  16.11.2014, 18:35
@Rambazamba4711
Alles eine Frage der richtigen Rechtsschutzversicherung. Aber auch ohne ist die Sache eindeutig.

Durch Widerholungen wird dein Rechtsirrtum nicht wahrer: Tatsächlich kommt auch "Anwalts Liebling" mir der "AdvoCard" an der i. V. m. § 121 BGB hier tatsächlich wirksam erklärten Anfechtung eines Erklärungsirrtums n. § 199 BGB nicht vorbei, die den Kaufvertrag nichtig macht :-O

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Du hast das Recht ihn zu bekommen. Wenn er tatsächlich verloren ging, welches ich ganz stark anzweifele bzw. null glauben schenke bricht man die Auktion noch während es läuft ab und nicht 10Minuten nachher. Das schreit förmlich das der Verkäufer es nicht für den Preis anbieten möchte. Muss er aber. Bestehe auf deinen Artikel und fertig!