Ein Verkäufer und ein Käufer einigen sich schriftlich (per Mail) auf die Abwicklung eines Verkaufes (Beide stimmen schriftlich Summe X inkl.Versand zu), womit ja de jure ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Der Verkäufer macht beim Versand einen Fehler, wodurch er sein Paket zurückbekommt. Plötzlich ist ihm der Versand zu aufwendig und teuer, obwohl ihm der Käufer schriftlich mehrere Links zu angemessenen Versandoptionen schickt.
Deshalb steigt der Verkäufer einseitig aus dem Geschäft aus und überweist dem Käufer ohne Rücksprache einfach sein Geld zurück, obwohl der Käufer schriftlich angekündigt hat, seinen erworbenen Artikel notfalls selbst abzuholen oder die Abholung zu beauftragen.
Wenn es dem Käufer nun nicht möglich ist, einen gleichwertigen Artikel zum gleichen (einmalig günstigen) Preis zu erhalten: Wie sind die Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage bzgl. der Differenzsumme? Es handelt sich um einen Artikel, der sonst in dem Zustand nur zu einem sehr viel höheren Preis erworben werden könnte.