Ebay Kleinanzeigen Käuferschutz nach Erhalt der Ware?
Hallo,
mich habe eine Apple Watch Ultra bei eBay Kleinanzeigen gekauft über die Sicher Bezahlen Methode. Die Ware war eingeschweißt inklusive Rechnung. Nachdem ich die OVP augenscheinlich geprüft habe, habe ich den Erhalt der Ware bestätigt. Somit ging das Geld ganz normal über Kleinanzeigen an den Käufer. Beim öffnen der OVP stellte sich heraus, dass es eine Fake Uhr war (schlechte Software, billig verarbeitet und China Symbole). Greift dort dann auch noch der Käuferschutz ? Anzeige bei der Polizei wurde mittlerweile gemacht, eBay wurde über das Bezahlverfahren kontaktiert. Der Verkäufer hat 10 min. Später dieselbe Anzeige erneut geschaltet, mittels Familienmitglieder hat er dann testweise das selbe versucht. Wir haben alles fotografiert und festgehalten. Den Namen der Person haben wir anhand des DHL versendeschein auch (wir gehen davon aus das es sich dabei aber auch um ein Fake handelt), den Namen bei Kleinanzeigen hat er ab und an auch geändert. Mittlerweile wurden seine Anzeigen entfernt aufgrund von Betrug.
also nochmal: greift der Käuferschutz, obwohl ich den Artikel als Empfangen bestätigt habe und er somit sein Geld erhalten hat?
2 Antworten
Wahrscheinlich nicht mehr, nachdem OPP das Geld bereits an den Verkäufer ausgezahlt hat. Soweit ich weiß, muss man OPP als Verkäufer kein SEPA-Mandat, also keine Einzugsermächtigung erteilen. Der Käuferschutz funktioniert also wohl nur über die Einbehaltung des Geldes bis zur Freigabe durch den Käufer.
Wenn OPP das Geld einmal an den Verkäufer weitergeleitet hat, können die das also (im Gegensatz zu eBay, die aber mit den Kleinanzeigen schon lange nicht mehr das Geringste zu tun haben!!) wohl nicht wieder zurückbuchen. Und dann werden sie Dir auch nichts erstatten.
Hast Du denn für den Kauf noch irgendwo bei OPP die Möglichkeit, einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel zu melden?
eBay wurde über das Bezahlverfahren kontaktiert.
eBay hat damit nichts, aber auch gar nichts zu tun, es geht hier um Kleinanzeigen und um OPP, völlig andere Plattformen.
...greift der Käuferschutz, obwohl ich den Artikel als Empfangen bestätigt habe und er somit sein Geld erhalten hat?
Höchstwahrscheinlich nicht, aber das wird Dir OPP dann schon mitteilen.
Lass Dich einfach überraschen.