Ebay Kleinanzeigen Käufer droht mir. was tun?


12.03.2023, 10:39

*Edit* Ich habe gerade eben wieder eine Nachricht erhalten. Von wegen bis Montag warten🙄

Nachricht:

"Wenn sie meine DVD die ich schon bezahlt habe anderweitig verkaufen, werde ich sie Anzeigen wegen Betrug !"

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Chuck,

ein Kontoauszug ist einen feuchten Furz wert. Solange das Geld nicht auf deinem Konto ist, und du dich selbst davon überzeugt hast durch dein Onlinebanking oder deinen Kontoauszug, egal wie oft der Käufer behauptet, dass er überwiesen hat, und wenn er auch noch 3 weitere Auszüge mit Überweisungen vorweist, verschickst du nichts. Erst wenn das Geld in deinem Besitz ist hat der Käufer seine Pflicht erfüllt.

Für Drohungen hat er keine Grundlage. Und dann soll sein Kumpel seine Polizeiklamotten anziehen. Wenn er nichtmal Geld richtig überweisen kann (sofern er das überhaupt gemacht hat) dann will ich nicht wissen, was für eine Pfeife er auf seiner Dienststelle ist.😁

Aber mit der letzten Nachricht hat er Recht. Du darfst die DVD nicht weiterverkaufen, das wäre Betrug. Setze ihm eine Frist von 7 Tagen unter Androhung des Rücktritts vom KV. Wenn nach dem 7. Tag noch immer kein Geld bei dir drauf ist, dann verkauf' die DVD weiter. Sollte er dann immernoch rumdrohen: du hast nichts zu befürchten. Sollte er dich anzeigen, dann wirst du irgendwann zur Polizei vorgeladen. Der Typ muss angeben, wann das Geld überwiesen wurde. Du kannst dann problemlos mit deinen Kontoauszügen nachweisen, dass du nichts bekommen hast. Damit ist die Sache dann gelaufen.

Und lass' dich nicht von dem Käufer dazu hinreißen, ihm sensible Daten oder Kontoauszüge zu senden. Dazu bist du nicht verpflichtet. Soll sein Kumpel die IBAN nochmal checken, dann sollte es ja auffallen.

So wie der Typ dir schreibt, und so selbstsicher er sich ist, obwohl nichtmal er das Geld selbst überwiesen hat, wirkt es für mich nach einer Masche. Wer weiß, ob sein Kumpel überhaupt real ist.😏

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das Geld hätte schon am Tag nach der Einzahlung bei dir sein müssen.
Es ist daher so gut wie sicher, dass die Überweisung nicht erfolgt ist - mal ganz davon abgesehen, dass so gut wie jeder Onlinebanking hat und dazu keinen Freund braucht.

Es sieht also ganz nach versuchtem Betrug aus: Der "Käufer" baut eine Drohkulisse auf und hofft darauf, dass die Ware ohne Bezahlung gesendet wird.

sage ich mein Freund bescheid und er wird nochmal zur Bank müssen und fragen was da los ist . Andernfalls zieht er seine Dienstkleidung an

Das könnte man als gefährliche Drohung auffassen und anzeigen. Auch wenn nichts draus wird, bekommt er immerhin Probleme. Es ist ja fast sicher, dass du nicht der erste bist, mit dem er diese Nummer abzieht.

Weder Anwalt noch blockieren. ihr habe einen Kaufvertrag von dem Du erst einmal zurück treten müsstest nachdem Du den Käufer ebenfalls gerichtsfest in Verzug gesetzt hast..
Ansonsten könnte der Käufer auch theoretisch erst in einem halben Jahr bezahlen und die Ware fordern.

Lasse dich nicht auf endloses Hin- und Hergeschreibe über irgendwelche Internetseiten ein und verweise stattdessen auf den Schriftweg per Post, anschließend blockierst du ihn zur Vermeidung von weiteren Drohungen. Wenn er ein so hohes Mitteilungsbedürfnis hat, wird es ihm ja sicher die Briefmarken wert sein.

Dass du die Ware nicht anderweitig verkaufen darfst, solange du an den Kaufvertrag gebunden bist, stimmt selbstverständlich.